Kurz vor dem Start in die Rückrunde muss der 1. FC Kaiserslautern neben den vielen sportlichen Sorgen auch noch eine Geldstrafe schlucken. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt. Das Urteil erging am Dienstag im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss.
Zuletzt waren im Achtelfinale des DFB-Pokals gegen den FSV Mainz 05 am 20. Dezember 2005 (3:4 i.E.) Gegenstände aus den Fanblöcken auf das Spielfeld geflogen. Zuvor hatte es bereits in den Bundesligapartien der Pfälzer gegen Eintracht Frankfurt am 14. Dezember (1:2) und gegen den 1. FC Nürnberg am 19. November 2005 (1:3) ähnliche Zwischenfälle mit Feuerwerkskörpern gegeben. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht beantragt werden.