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Rostock-Schalke wird nicht wiederholt

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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in der Berufung den Einspruch von Hansa Rostock gegen die Wertung der Partie gegen Schalke 04 (2:2) abgelehnt.

Keine Neuansansetzung wird es für das Bundesligaspiel zwischen Hansa Rostock und Meisterschaftsanwärter Schalke 04 vom 5. Februar (2:2) geben. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Richter Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) hat am Montag das Urteil des Sportgerichts vom 3. März bestätigt und wies die Berufung der Rostocker zurück.

Tatsachenentscheidung wird nicht angezweifelt

"Über allem steht, dass es sich um eine Tatsachenentscheidung handelt, wenn der Schiedsrichter abpfeift. Deshalb ist der Einspruch von Hansa Rostock zurückzuweisen", sagte Schnarr bei der Urteilsbegründung.

Rostock hatte nur zwei Tage nach dem Remis gegen die "Knappen" am 7. Februar Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt und den Protest damit begründet, dass der 2:2-Ausgleich durch den Brasilianer Ailton erst nach Ablauf der Nachspielzeit gefallen war. Tatsächlich hatte Referee Helmut Fleischer (Dachau) zwei Minuten Nachspielzeit angezeigt, Ailtons Treffer fiel aber nach 2:22 Minuten, wie Fernsehbilder beweisen.

Von vornherein wenig Chancen

Allerdings lag das Bundesgericht bei seiner Entscheidung auf einer Wellenlänge mit dem Sportgerichts-Urteil vom 3. März. Auch Richter Schnarr sah es als erwiesen an, dass eine Verlängerung der Nachspielzeit um 30 Sekunden dem "Ermessensspielraum" des Schiedsrichters zuzurechnen sei. Hansa-Anwalt Volker Beecken argumentierte jedoch, dass der Schiedsrichter laut DFB-Satzung triftige Gründe haben muss, um die Nachspielzeit eigenhändig nochmal zu verlängern. Beecken plädierte dafür, dass die Spielwertung in einen 2:1-Sieg Hansa Rostocks abgeändert werden müsse. Der Kontrollausschussbeauftragte Rolf Flügge hatte dieser Idee aber schon vor dem Urteil keine Chancen eingeräumt.

Auch Schalke-Anwalt Christoph Schickhardt sprach sich vehement dagegen aus und überraschte die Rostocker mit einem Gegenangebot. Auf Grund der Tatsache, dass man in Gelsenkirchen "große Sympathien" mit Hansa Rostock habe und gerne "nochmal in dem schönen Stadion spielen" würde, könne man sich aus "Fairneßgründen" auf eine Neuansetzung der Partie einigen. Die Schalker spekulierten offenbar darauf, mit einem Sieg im Nachholspiel in Rostock zwei zusätzliche Punkte im Kampf um den Meistertitel einheimsen zu können.

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