Das Sportgericht wertete den Ellenbogenschlag des Brasilianers gegen Philipp Bönig beim 0:3 der Hoffenheimer am vergangenen Samstag gegen den VfL Bochum als Tätlichkeit nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung. Zudem wirkte sich strafverschärfend aus, dass Carlos Eduardo bereits am 14. Januar nach einer Roten Karte im Freundschaftsspiel gegen den Hamburger SV für zwei Meisterschafts- und drei Freundschaftsspiele gesperrt worden war.
Der Offensivspieler steht Hoffenheim damit nur noch in den letzten beiden Saisonspielen zur Verfügung. Spieler und Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.