Der 46-Jährige, der am Montag beurlaubt worden war, will in der Sitzung des Aufsichtsrates von seinem Recht auf Anhörung Gebrauch machen. Laut Vereinssatzung (Paragraph 8.2) muss der Aufsichtsrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Abberufung beschließen.
Über diesen Tagesordnungspunkt der Sitzung ist das betroffene Vorstandsmitglied mindestens drei Tage vorher zu informieren, eine entsprechende Einladung übergab Aufsichtsratschef Clemens Tönnies Müller am Montag. Um sein Aus zu verhindern, müsste Müller vier der zehn Aufsichtsratsmitglieder auf seine Seite ziehen. Die Entscheidung, den Manager zu beurlauben, ist laut Tönnies einstimmig gefallen.