Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verurteilte das Trio zur Zahlung von jeweils 25 000 Euro, wie der DFB am Montag mitteilte.
Darko Churlinov und Malick Thiaw hätten nach dem 3:2-Sieg des FC Schalke 04 gegen den FC St. Pauli und der damit feststehenden Bundesliga-Rückkehr am 7. Mai inmitten von feiernden Schalker Anhängern je ein Bengalisches Feuer in der nach oben ausgestreckten Hand gehalten. Auch die Strafe für Füllkrug begründete das Sportgericht damit, dass die Verwendung von Pyrotechnik im Stadioninnenraum gegen die sportrechtliche und staatliche Rechtsordnung verstoße und erhebliche Gefahren auch für andere Stadionbesucher berge.
Füllkrug hatte nach dem 2:0-Sieg gegen Jahn Regensburg am 15. Mai inmitten von feiernden Bremer Anhängern ein rotes Bengalisches Feuer durch die Luft geschwenkt.
Einigen Spielern von Eintracht Frankfurt, die bei der Siegesfeier zum Europa-League-Gewinn auf dem Balkon des Frankfurter Römers Leuchtfackeln gezündet hatten, könnten ebenfalls noch Konsequenzen drohen. Die Frankfurter Polizei hatte angekündigt, den Zwischenfall rechtlich zu prüfen, um gegebenenfalls Ermittlungen aufzunehmen.