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Hoyzer-Prozess auf Mitte März vertagt
Beide Parteien ohne Einigung

War vor Gericht nicht anwesend: Robert Hoyzer (Foto: firo).
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Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Berlin unter Vorsitz von Richter Michael Hirschfeld hat sich in der vom Deutschen-Fußball-Bund (DFB) eingereichten Schadensersatzklage in Höhe von 1,8 Millionen Euro gegen Skandal-Schiedsrichter Robert Hoyzer auf Mitte März vertagt. Zuvor hatten sich beide Parteien in einer Güteverhandlung nicht einigen können.

Dennoch signalisierten beide Seiten ihre Gesprächsbereitschaft bis zum Verkündungstermin. Sowohl der seit Mai 2007 im offenen Vollzug des Berliner Gefängnises Hakenfelde inhaftierte Ex-Referee als auch DFB-Präsident Theo Zwanziger waren beim Zivilprozess nicht persönlich anwesend. Nachdem Hoyzer wegen der Manipulations-Affäre im Rahmen des Strafverfahrens am 17. November 2005 bereits zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden war, hatte der DFB am 19. April 2007 die Schadensersatzklage gegen den 28 Jahre alten Berliner eingereicht.

Der Löwenanteil des geforderten Betrages (1,5 Millionen Euro) ergab sich aus dem mit dem Hamburger SV geschlossenen Vergleich als Folge des von Hoyzer manipulierten DFB-Pokal-Spiels beim SC Paderborn. Der HSV hatte am 21. August 2004 die Begegnung in Paderborn mit 2:4 verloren und war damit aus dem Wettbewerb ausgeschieden.

Der Restbetrag der DFB-Forderungen gegenüber Hoyzer setzt sich aus zu Unrecht erhaltenen Bestechungsgeldern, Schiedsrichter-Honoraren, Verfahrenskosten sowie den Aufwendungen für den notwendig gewordenen außerordentlichen DFB-Bundestag am 28. April 2005 in Mainz zusammen.

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