Der Mann hatte an besagtem Spieltag (1. November) um 21.45 Uhr, nach dem Tor zum zwischenzeitlichen 4:1 durch Robert Lewandowski, auf einem Zaun stehend den Hitler-Gruß gezeigt und wurde zweifelsfrei identifiziert.
Der BVB setzte die gemäß DFB-Regularien maximal mögliche Dauer eines bundesweiten Stadionverbots bereits drei Tage später, am 4. November, fest. Das Stadionverbot gilt bis zum 30. Juni 2017.