Während eine Vielzahl der Punkte bereits im Vorfeld auf große Zustimmung gestoßen ist, sorgte vor allem die geforderte Verbesserung der Einlasskontrollen für zum Teil hitzige Diskussionen. Bei allen Anträgen, welche die Lizenzierungsordnung (LO) betreffen, wird eine Zweidrittel-Mehrheit benötigt. Soll der Liga-Vorstand einen entsprechenden Antrag beim Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vorbringen, reicht eine einfache Mehrheit. Die nächste turnusmäßige Sitzung des DFB-Präsidiums findet am 25. Januar 2013 statt.
Die wichtigsten Anträge im Detail:
Antrag 2 (LO): Die Vereine sollen sich künftig "nach besten Kräften bemühen, mit Vertretern seiner organisierten Fanszene einen offenen, regelmäßigen und verbindlichen Dialog zu etablieren".
Antrag 3 (LO): In jedem Stadion muss ein Kontrollraum für die "Sicherheits- und Ordnungskräfte" vorhanden sein. "Er muss mit einer Videoanlage zur Überwachung der Zuschauerbereiche" ausgestattet sein. "Die Befehlsstelle der Polizei ist mit einer Vorrangschaltung für Videoüberwachung auszustatten." Gemäß Antrag 4 soll der Vorstand des Ligaverbandes die entsprechenden Richtlinien beim DFB-Präsidium beantragen.
Antrag 8 (DFB): "Zur Sicherstellung eines störungsfreien Spielablaufs, zur Verminderung von Gefahren für die Zuschauer, Spieler und Schiedsrichter" sollen die bestehenden Kontrolleinrichtungen verbessert werden. Diese müssen so beschaffen sein, dass Kontrollen "sicher, zügig und angemessen" durchgeführt werden können. Die DFL stellt dabei klar, dass sogenannte "Vollkontrollen" keinesfalls in die Statuten aufgenommen werden sollen. Der Umfang der Kontrollen soll "lageabhängig" entschieden werden.
Antrag 9 (DFB): Sowohl die vom Heimverein beauftragten Ordnungsdienstkräfte als auch das vereinseigene Ordnungsdienstpersonal müssen das Schulungskonzept des DFB durchlaufen, um über ihre "Rechte, Pflichten sowie Aufgaben, Abläufe und die wesentlichen Problemfelder" unterrichtet zu sein.
Antrag 11 (DFB): Bei "Spielen mit erhöhtem Risiko" sollen unter anderem folgende Maßnahmen "zu erwägen" sein: Begrenzung des Verkaufs von Eintrittskarten (Steh- und Sitzplatzbereich), strikte Trennung der Anhänger und die Durchführung von verstärkten Personenkontrollen. Die DFB-Zentralverwaltung ist berechtigt, "aufgrund eigener Erkenntnisse ein Spiel als 'Spiel mit erhöhtem Risiko' einzustufen." Außerdem wird die Möglichkeit einer Sicherheitsaufsicht bei "Spielen unter Beobachtung" eingeführt.
Antrag 14: Die Richtlinien zur Spielordnung (SpOL) zum Ticketkontingent sollen ergänzt werden. So stehen dem Gastverein weiterhin zehn Prozent der jeweiligen Stadionkapazität zur Verfügung - "vorbehaltlich einer anderslautenden rechtskräftigen Entscheidung eines DFB-Rechtsorgans oder einer anderslautenden Festlegung des Heimvereins bei Spielen mit erhöhtem Risiko".