Das berichtet die Königsblaue Hilfe. „Wir erhoffen uns vom Gericht die Feststellung, dass die Datenweitergabe von vor dem Gesetz als unschuldig geltenden Fans an die Vereine für rechtswidrig erklärt wird“, sagt Steffen Hildebrandt, Vorstandsmitglied der Königsblauen Hilfe. Ferner ziele die Klage auf eine wegweisende Entscheidung ab, die es der Polizei letztlich verbietet, durch die Weitergabe persönlicher Daten für Stadionverbote gegen Unschuldige zu sorgen.
Hintergrund der Klage sind die Ereignisse nach dem Spiel des FC Schalke 04 gegen den VfL Wolfsburg im Februar. Damals war es am Gelsenkirchener Hauptbahnhof zu Auseinandersetzungen zwischen Schalke-Fans und der Polizei sowie einer anschließenden Durchsuchung des Vereinsheims der Ultragruppe Hugos gekommen. Im März hatte der Verein dann alle Fans, deren Personalien die Polizei aufgenommen hatte, dazu aufgefordert einen Gewaltverzicht zu unterschreiben. Anderfalls drohte der Klub mit Stadionverboten.
Schon damals hatte die Königsblaue Hilfe das Vorgehen der Polizei kritisiert und rechtliche Schritte angekündigt, da auch Daten von Personen weitergegeben worden seien, die nachweislich nicht an den Auseinandersetzungen beteiligt gewesen seien. Nun unterstützt die Fanhilfe die Klage einer 23-jährigen Erzieherin und eines 20-jährigen Auszubildenden, die laut Angaben der Königsblauen Hilfe zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten seien und nun allein aufgrund ihres Aufenthalts im Vereinsheim der Hugos ein Stadionverbot auf Bewährung erhalten hätten.
„Die Herausgabe von Daten durch die Ordnungsbehörden an den FC Schalke 04 ist aus rechtsstaatlicher Perspektive nicht hinnehmbar“, erklärte Rechtsanwalt Thomas Wings, der die beiden Mitglieder der Königsblauen Hilfe e.V. vertritt. „Vielmehr ist die Erhebung der Daten an sich bereits zweifelhaft und beruht allein darauf, dass die betroffenen Personen offenbar zur falschen Zeit am falschen Ort ein Bier getrunken haben. Die Voraussetzungen für eine Datenweitergabe waren jedenfalls nicht erfüllt.“
Sollte die Klage Erfolg haben, könnte dies grundlegende Änderungen in der Vergabepraxis von Stadionverboten nach sich ziehen.