RWE - Münster: Freitag wird es in Duisburg ernst |
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Für mich und ich denke auch für die Urteilsfindung dürfte es eigentlich unerheblich sein, ob Münster nicht weiterspielen wollte. Verständlicher Weise sah sich die Mannschaft dazu nicht mehr in der Lage, weil zwei ihrer Mitspieler erheblich verletzt wurden. Deshalb war der Schiedsrichter auch richtigerweise dazu verpflichtet, dass unterbrochene Spiel abzubrechen. Er ist der letzte Verantwortliche in einer langen Kette, die für den Schutz der Spieler und der Mannschaften zuständig sind.
Nach meinem Kenntnisstand gab es zwar eine Nachfrage von Seiten der Schiedsrichter ob Münster bereit wäre weiter zu spielen, wenn die Seiten wieder getauscht würden. Aber auf Grund der Verletzungen und einem Schockzustand innerhalb der gesamten Mannschaft einschließlich Trainer und Betreuer wurde dieses verneint. Und das ist menschlich auch mehr als verständlich.
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RWE - Münster: Freitag wird es in Duisburg ernst |
Es wird hier fälschlicher Weise immer angenommen, dass nur ein Wiederholungsspiel weitere Attacken gegen Spieler und Schiedsrichter unterbinden werden. Genau das Gegenteil ist der Fall.
Schädige ich bei egal welchem Spielstand aus einem Fanblock heraus einen gegnerischen Spieler, Schiedsrichter oder Betreuer und das Spiel wird daraufhin abgebrochen und später wiederholt, genau dann nehmen solche Vorkommnisse erheblich zu. Denn damit öffnet die Sportgerichtssprechung den Fans Tür und Tor, bei einem unpassenden Ergebnis erheblichen Einfluss auf die Spielwertung zum Nachteil der Geschädigten auszuüben.
Würde jedoch der Verein aus dessen Lager der Verursacher kommt mit einer Spielwertung gegen sich belangt werden, dann dient ein solches Urteil als Abschreckung innerhalb der Anhängerschaft. Eine Nachahmung einer solchen Tat bringt somit keinen Vorteil ein.
Ein weiterer Bestandteil der Verbandsgerichte ist es, dass ein mangelnder Ordnungsdienst den Vereinen zur Last gelegt werden. Strafen gegen Pyrovergehen werden immer unter dieser Argumentation geführt. Die ausgesprochenen Geldstrafen werden damit begründet. Wer glaubt denn ernsthaft daran, das es in diesem Fall nicht anders sein soll? Der Verband raubt sich doch nicht seine eigene Argumentation.
Im Gegensatz zu Beleidigungen rassistischer Art, die in der Regel verbal erfolgen und durch den Ordnungsdienst auch nicht verhindert werden können, wurde hier ein "Tatwerkzeug" ins Stadion geschmuggelt. Eine verbale Entgleisung, mag sie ach noch so widerlich sein, lässt sich niemals verhindern. Aber wer Sprengstoff mit sich führt, der hat auch etwas damit vor. Der will diesen Sprengsatz auch einsetzen und somit gibt es auch eine Vorsatz. Bei entsprechender Kontrolle hätte dieses erkannt werden können.
Natürlich weiß ich auch darum, dass kein Ordnungsdienst auf dieser Welt alle Bengalos oder Böller jemals finden werden, die ins Stadion gebracht werden. Zum einen werden sie teilweise von Kindern unwissend mit reingebracht, weil diese nicht körperlich durchsucht werden dürfen. Zum anderen werden sie vornehmlich bei weiblichen Fans in Körperöffnungen eingeführt, die auch nicht abgetastet werden dürfen. Aber auch die männlichen Anhänger verfahren nach diesem Muster. Will ich solche Aktionen gänzlich verhindern, brauche ich bei jedem Spiel einen Richter, einen männlichen und einen weiblichen Arzt, damit die Untersuchungen für den Genitalbereich richterlich angeordnet und medizinisch durchgeführt werden können. Utopisch solch eine Vorgehensweise.
Auch die Sportgerichte wissen das. Und genau deshalb verurteilen sie die Vereinen wegen mangelnden Ordnungsdienst. Da bei Pyro im Regelfall die Spiele allenfalls nur kurz vom Schiedsrichter unterbrochen und danach weiter gespielt werden, kommt es in den Fällen zu Geldstrafen und eventuell Blocksperren. Hier wurde aber ein Spiel abgebrochen, weil drei Personen verletzt worden sind. Das ist ein ganz anderer Tatbestand. Übrigens ist Marvin Thiel immer noch nicht spielfähig, das mal am Rande erwähnt. Auch der Athletiktrainer hat immer noch Beschwerden und wird weiterhin behandelt, wie er mir am letzten Samstag selber mitgeteilt hatte.
Meiner Meinung nach wird es kein Wiederholungsspiel gegen oder geben dürfen. Ich denke das es eine Wertung mit drei Punkten für Preußen Münster geben wird, analog zum Urteil des Spiels im DFB Pokal Osnabrück gegen Leipzig, welches beim Stande von 1:0 ebenfalls abgebrochen wurde und im Anschluss mit 2:0 für Leipzig gewertet wurde. Damals wurde ein Feuerzeug aus dem Osnabrücker Block an den Kopf des Schiedsrichters geworfen. Osnabrück führte zu diesem Zeitpunkt und schied durch diese blödsinnige Aktion aus. Da alle auf dem Spielfeld in ihrer Wertung gleichgestellt sind, also Schiedsrichter, Spieler, Ersatzspieler, Trainer und Betreuer, ist es auch nicht maßgeblich, wer durch einen Fan verletzt worden ist. Zusätzlich wird RWE eine erhebliche Geldstrafe bekommen und eventuell eine Blocksperrung. Einen Punktabzug sehe ich aber auch nicht und dieser wäre auch nicht gerechtfertigt.
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Liveticker zum Nachlesen: Das sagt die Polizei über den Böllerwerfer von Essen |
@Faselhase,
du wirst es einfach leider nicht verhindern können. Aber in der Rechtsprechung des DFB und seiner Verbände sieht das anders aus. Die schieben die Schuld in der Regel immer an die Verein weiter. Im Prinzip wird ein Dritter für das Vergehen Anderer verurteilt. Ich finde das auch scheiße. Aber nur so lassen sich doch immer wieder die Geld- und andere Strafen der Sportjustiz begründen. Mangelnde Kontrolle wird dem Verein zugerechnet.
@Anton Leopold
Nicht nur RWE wird versuchen zivilrechtlich den entstandenen Schaden vom Verursacher wieder zu bekommen. Auch die Krankenversicherungen der Spieler und des Trainers werden ihre Ansprüche gegen den Vollidioten geltend zu machen. Ob da aber was zu holen ist, möchte ich arg bezweifeln.
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Liveticker zum Nachlesen: Das sagt die Polizei über den Böllerwerfer von Essen |
In einer Sicherheitsbesprechung an der ich mal teilgenommen habe sagte mir der zuständige Beamte, dass Tattoos mittlerweile sehr häufig zur Identifizierung herangezogen werden.
Gut das ich keine habe:)
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Liveticker zum Nachlesen: Das sagt die Polizei über den Böllerwerfer von Essen |
Oh man, ein Familienvater. Mit so einer Scheißaktion kann man seine ganze familiäre Existenz auf Spiel setzen.
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RWE - Münster: Höchstens zwei Instanzen - erster Gerichtstermin steht fest |
Du bist wirklich eine Pfeife vor dem Herren. Was meinst du wohl wie sich RWE verhalten würde in so einem Fall.
Das hat im Übrigen mit einem schlechten Verhalten von Münster gar nichts zu tun. Und auch die Personalie Dennis Grote hat mit dem Vorfall nichts zu tun.
Du trägst dein Nicknamen hier wirklich zu Recht. Labernich.
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RWE: Böllerwurf - die Polizei meldet einen Ermittlungserfolg |
@rwebvb
Danke, jetzt habe ich es verstanden was du meinst. Warten wir es ab, was die Polizei gleich sagen wird. Danach können wir alle eventuell neu spekulieren, was das Strafmaß des Verbandes betrifft.
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RWE: Böllerwurf - die Polizei meldet einen Ermittlungserfolg |
Erst einmal gut, dass die Polizei einen Tatverdächtigen ausmachen konnte. Ob er auch der tatsächliche Täter ist, werden wir hoffentlich ab 12 Uhr auf der PK erfahren. Sollte er überführt worden sein, dann erwarten ihn neben dem strafrechtlichen Verfahren und Urteil, auch noch sehr wahrscheinlich die zivilrechtlichen Folgen.
@rwebvb
Was spielt das für eine Rolle ob es ein Möchtegernfan von RWE ist oder nicht. Oder gehst du davon aus, dass sich eine Münster affine Person in den entsprechenden Block geschmuggelt hat, nur um daraus einen Böller auf die eigene Mannschaft zu werfen.
Die Dingfestmachung des mutmaßlichen Täters hat allenfalls eine bedingte Auswirkung auf das Urteil. Ob eine Wiederholung des Spiels, eine Wertung mit dem Stand von 1:1 bei Abbruch oder eine Wertung pro Preußen Münster erfolgen wird, unterliegt anderen Gesichtspunkten und Fakten. Das machen vergleichbare Urteile der Sportjustiz deutlich. Allenfalls hat es eine Auswirkung auf die zu erwartenden Auflagen für RWE. Das zumindest ist meine Einschätzung.
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Preußen Münster: Trio krankgeschrieben - Torwart mit Déjà-vu-Erlebnis |
@Baby und RWE Oldie
erst einmal danke für diese guten Beiträge. Eigentlich wäre es mir auch viel lieber gewesen, wir würden hier übe einen verdienten sportlich errungenen Sieg der Preußen reden :)
Oldie, mir geht es ja genauso und ich mache auch keine Schuldzuweisung an die RWE-Fans. Das habe ich ja auch in meinem Beitrag zum Ausdruck bringen wollen.
Und Baby, ich fühle mich im Moment gar nicht durch irgendwelche Schreiberlinge provoziert. Da gab es ein ganz anderes Thema vor Kurzem, welches aber abgeschlossen ist.
Ich honoriere die vielfach sehr gute Einstellung vieler User hier. Sie sind genauso darum bemüht, weiteren Schaden von ihrem Verein abzuwenden. Ich kenne diese Kampf aus dem Preußenforum. Als "Normalbekloppter" hast du manchmal keine Chance, bei diesem Thema eine Meinung zu erzielen. Zu viele Sympathisanten laufen rum, die noch für die Idioten Beifall klatschen. Oder so wie am Sonntag geschehen, wo volle Bierbecher auf die verletzten Spieler und deren behandelnde Ärzte geworfen wurden. Ich frage mich immer, was soll so ein Scheiß.
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RWE-Podcast: Warum Rot-Weiss Essen gegen Münster wiederholt werden könnte |
@ Pottkieker und Wupperstolz,
ich denke nicht und halte es auch für sehr zweifelhaft, dass die Partie mit dem Stand von 1:1 beim Abbruch gewertet wird. Für mich gibt es nur zwei wirklich reelle Szenarien:
1. Ein Wiederholungsspiel
2. Ein 2:0 Wertung und drei Punkte für Preußen Münster.
Mir ist es bewusst, dass der Verein RWE und viele seiner Fans lieber den Spielstand von 1:1 oder maximal ein Wiederholungsspiel favorisieren. Das find ich auch völlig ok und legitim. Aus Münsteraner Sicht kommt eigentlich aber nur die Wertung pro Münster in Frage.
Und genau für diese Pro-Wertung gibt es durchaus triftige Gründe, aber auch schon relevante Urteile. Auf dem Platz sind Schiedsrichter, Spieler, Ersatzspieler, Trainer und Betreuer gleich gestellt, wenn sie durch die Verursachung von Außen verletzt werden und daraufhin das Spiel abgebrochen wurde. Und genau hier bei Reviersport wurden drei vergleichbare Urteile aufgelistet, dass die Partie für den Verein als verloren gewertet wurde, aus dessen Fanlager der Verursacher stammt.
Die meisten "Experten" die sich nun bereits zu Sonntag geäußert haben, sehen es ähnlich oder sogar gleich. Es ist für mich auch nur sehr schwer vorstellbar, dass die Richter des Verbandsgerichts hier zu einer anderen Urteilsfindung kommen sollten, als wie bei den Präzedenzfällen. Immer wieder werden in Urteilen die Vereine für die Verfehlungen ihrer Fans belangt. Man braucht auch auf Verbandsebene nicht weit schauen. Jedwede Pyroaktionen werden in aller Regelmäßigkeit mit Geldstrafen belegt. Die Begründung dafür ist immer die Selbe. Der Verein haftet für seine Fans. Zivilrechtlich ist das nicht haltbar. Ein Dritter kann nicht für die Straftaten anderer strafbar gemacht werden. Aber beim Fußball unterwerfen sich die Vereine den Verbänden und damit deren eigenen Regeln. Die Verbands-Judikative ist da auch nicht wirklich frei und unabhängig. Und weil die zivilrechtlichen Gerichte sich aus dieser Rechtsprechung raushalten, können die Verbandsgerichte die Vereine für etwas bestrafen, was sie ursächlich nicht verbrochen haben. Und sie machen fleißig Gebrauch davon.
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