KFC Uerdingen: Formfehler - So kann die Mitgliederversammlung nicht stattfinden

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KFC Uerdingen
Formfehler - So kann die Mitgliederversammlung nicht stattfinden

Nach über zwei Jahren hätte beim KFC Uerdingen am 22. Januar mal wieder eine Mitgliederversammlung stattfinden sollen. Hätte. Denn die Formalien wurden nicht erfüllt. Platzer distanziert sich.

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Irrenhaus - nichts anderes! Soviel Durcheinander und Theater kann nicht ungewollt sein .. Denen steht das Wasser bis zum Hals und aus irgendeinem Grund, schiebt man die Insolvenz vor sich her. Weiterhin KEIN Hauptsponsor - was also soll die Insolvenz verhindern???

Immer weiter FC Gütersloh
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Absolute Dilettanten. Mauscheln sich da einen zusammen und verarschen die Fans. Und die lassen es noch mit sich machen. Selbst Schuld.am Anfang hatte ich noch Mitleid mit den Fans, jetzt nicht mehr.ihr habt Mitschuld an dieser Misere.hoffe das diese Schmierenkomödie bald ein Ende hat und der Verein eingestampft wird.Einfach nur noch lächerlich.
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Genau so!

Niemand ist offensichtlich daran interessiert, eine (ordentliche) Mitgliederversammlung durchzuführen:

"Allgäu-Toni" erklärt, er habe die Mitgliederversammlung nicht einberufen.

Falls "Konkurs-Pitter" oder "Panama-Dirk" diese einberufen haben sollten, wäre dies erst einmal rechtmäßig. Nun krankt aber diese Mitgliederversammlung daran, daß eine Tagesordnung bisher nicht bekanntgegeben wurde und die Frist für diese Bekanntgabe zwischenzeitlich abgelaufen ist, mit der Folge, daß gültige Beschlüsse auf der Mitgliederversammlung nicht gefaßt werden können. Fazit: Alle bisherigen Mitglieder sämtlicher Gremien bleiben vorerst weiterhin in ihren Ämtern. Damit bleibt das Chaos bestehen; eine Lösung der dringend notwendigen Aufarbeitung und Richtungsweisung wird auf unbestimmte Zeit verschoben.

Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, daß hier von allen Seiten geplant ist, die Mitgliederversammlung nicht stattfinden zu lassen oder durch bewußtes Verstreichenlassen von Fristen dafür zu sorgen, daß man keine gültigen Beschlüsse fassen kann, um auf diese Weise die Mitglieder außen vor zu lassen.

Wie können und sollten die Mitglieder damit umgehen?

Der Schlüssel hierzu ist § 11 Abs. 7 KFC-Satzung:
"Die Mitgliederversammlung kann nur über die Punkte der Tagesordnung beschließen, die
in der Einladung bezeichnet sind. Weitere Anträge zur Tageordnung, die mit einfacher
Mehrheit beschlossen werden können, müssen spätestens 7 Tage vorher dem Vorstand
schriftlich mit Begründung vorliegen. Ob diese Anträge die Tagesordnung erweitern oder
ergänzen, entscheidet die Mitgliederversammlung. Anträge auf Entscheidungen, die mit
qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, müssen in der Tagesordnung der Einladung
zur Mitgliederversammlung aufgeführt sein."


Es müßte sich somit mindestens ein Mitglied finden, daß dem Vorstand noch bis 15. Januar 2025 eine Tagesordnung einreicht als "Ergänzung" der nicht bekanntgegebenen Tagesordnung, zum Beispiel:

1. Beratung und Beschlußfassung über die externe Prüfung der Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 einschließlich Finanzberichte, Gewinn- und Verlustrechungen, Jahresbilanzen und Steuerbilanzen;

2. Satzungsänderungsanträge
a) Aufhebung der §§ 12 und 14 (Begründung: erwiesene Unfähigkeit beider Gremien);
b) Änderung des § 10: Verwaltungsrat und Ehrenrat entfallen (Begründung: erwiesene Unfähigkeit beider Gremien);
c) Änderung des § 13 Abs. 2: "Die Vorstandsmitglieder werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung bestellt und abberufen." (Begründung: Die Bestellung und Abberufung des Vorstandes ist originäre Aufgabe der Mitgliederversammlung);
d) § 13 Abs. 9 entfällt;

3. Beratung und Beschlußfassung über die Abberufung des Vorstandes;

4. Beratung und Beschlußfassung über die Bestellung des Vorstandes.


Dann könnte die Mitgliederversammlung eine solche Tagesordnung noch mit einfacher Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen) beschließen. Nach § 12 Abs. 8 KFC-Satzung ist die Mitgliederversammlung beschlußfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder.

Also, liebe Mitglieder, jetzt habt ihr es in der Hand, zur Mitgliederversammlung am 22. Januar 2025 zahlreich zu erscheinen, bis zum 15. Januar 2025 dem Vorstand eine Tagesordnung vorzulegen und diese dann auf der Mitgliederversammlung als Ergänzung der (nicht vorhandenen) Tagesordnung noch zu beschließen und anschließend die Tagesordnung abzuarbeiten.

Wenn ihr dieser Vorgehensweise nicht folgen wollt, herrscht weiter Chaos in sämtlichen Gremien, ohne daß dieses von euch beendet werden könnte. Damit wäret ihr dann auch konkludent einverstanden und überlaßt es dem Zufall, wohin es mit dem KFC geht, nämlich entweder in weitere Überschuldung oder in eine vorzeitige Insolvenz.

Wollt ihr das? Wenn nicht, dann bewegt eure Ärsche!
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Zitat - geschrieben von Gutsherr

Also, liebe Mitglieder, jetzt habt ihr es in der Hand, zur Mitgliederversammlung am 22. Januar 2025 zahlreich zu erscheinen, bis zum 15. Januar 2025 dem Vorstand eine Tagesordnung vorzulegen und diese dann auf der Mitgliederversammlung als Ergänzung der (nicht vorhandenen) Tagesordnung noch zu beschließen und anschließend die Tagesordnung abzuarbeiten.

@Seriös05/Überdingen/Übelfrieden: Deine Zeit ist gekommen! Jetzt kannst du die heiße Luft aus dem KFC-Forum endlich einmal in die Tat umsetzen!
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Immerhin hat man ja noch Zeit für irgendwelche Klagen.
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Jetzt ballert der Ehrenratsvorsitzende Sven Hartmann wirres Zeug durch die Gegend!

Im Zeugnis von Sven Hartmann, im Zeugnis des Ehrenrats wird stehen:

"Sie waren stets bemüht ...!"
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Einfach köstlich. Bei wem liegen eigentlich die Filmrechte ? Kann man die noch erwerben ?
Likes3 GFC Düren 09 Mannix2000 pettork
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Der Wahnsinn geht weiter! Das ist spannender als jede TV-Soap!
Nachdem RS die Partei Kahstein/Röthig immerwährend als die "Bösen" und die Partei Platzer/Eser als die "Guten" hat dastehen lassen, scheint nun Platzer derjenige zu sein,der die MV torpediert hat.
Bleibt echt alles so bis eine ordentliche MV was anderes beschließt? Das kann ja noch was dauern...

Die Situation über die Filmrechte interessieren mich auch brennend!



Kämpfe mit Leidenschaft, gewinne mit Stolz, verliere mit Respekt!
Nur der MSV!
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Herrlich... Es laufen jetzt zeitgleich mehrere Handlungsstränge, für die jeweils RS die alleinigen Ausstrahlungsrechte besitzt. Die Onliner aus Essen schlagen sich weiter die Schenkel wund. Der Narzissmus und die Unfähigkeit in Uerdingen sind wirklich kaum zu überbieten...
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Ihr wisst, wie immer haben die Fans mein Beileid. Aber eine nicht mehr zu bestreitende Mitschuld auch...

Rot-Weiße Grüße!
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Zitat - geschrieben von Moses

Einfach köstlich. Bei wem liegen eigentlich die Filmrechte ? Kann man die noch erwerben ?


Die liegen bei der "Radio BlauRot Entertainment GmbH!"
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Zitat - geschrieben von Chef_von_OB

Herrlich... Es laufen jetzt zeitgleich mehrere Handlungsstränge, für die jeweils RS die alleinigen Ausstrahlungsrechte besitzt. Die Onliner aus Essen schlagen sich weiter die Schenkel wund. Der Narzissmus und die Unfähigkeit in Uerdingen sind wirklich kaum zu überbieten...


Es besteht leider der Verdacht, dass die Wieczorek-Fraktion, zu welcher auch der Verwaltungs- und Ehrenrat gehören, das Schmierentheater von langer Hand vorbereitet hat.
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Hab schon Nackenschmerzen vom Kopfschütteln hier.

Gehört zwar eigentlich meinem Verein dieser Gesang und sollte nicht ironisch zweckentfremdet werden, aber mir schwirrt im Kopf:

Immer wieder, oh immer wieder, ohhhh immer wieder KFC, von dem Regen in die Traufe..
Und bald zu Grabe(?)

To be continued
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Na ja, wenn man so lange keine Mitgliederversammlung abhält, können solche Fehler schon mal passierenZwinker
Mal eine Frage an informierte User:
Gibt es eigentlich Vorgaben, wann Vereine eine Mitgliederversammlung zu veranstalten haben?
Bzw. kann eine Versammlung gerichtlich angeordnet werden?
Oder kann ein Verein gerichtlich aufgelöst werden, falls er keine Versammlung abhält?
(Bitte nur ganz einfache Antworten und keine seitenlangen Auszüge aus dem Vereinsrecht)

Sportfreunde Lotte
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Zitat - geschrieben von Rumpelheinz

Jetzt ballert der Ehrenratsvorsitzende Sven Hartmann wirres Zeug durch die Gegend!

Im Zeugnis von Sven Hartmann, im Zeugnis des Ehrenrats wird stehen:

"Sie waren stets bemüht ...!"


Selbst für Bemühungen ist das zu wenig

Sportfreunde Lotte
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Zitat - geschrieben von Rumpelheinz

Zitat - geschrieben von Chef_von_OB

Herrlich... Es laufen jetzt zeitgleich mehrere Handlungsstränge, für die jeweils RS die alleinigen Ausstrahlungsrechte besitzt. Die Onliner aus Essen schlagen sich weiter die Schenkel wund. Der Narzissmus und die Unfähigkeit in Uerdingen sind wirklich kaum zu überbieten...


Es besteht leider der Verdacht, dass die Wieczorek-Fraktion, zu welcher auch der Verwaltungs- und Ehrenrat gehören, das Schmierentheater von langer Hand vorbereitet hat.


Die Frage nach einer gerichtlich angeordneten MV kam ja schon. Wenn aber alles "so eindeutig" ist, muss es doch auch einmal ein paar Mitglieder geben, die sich zusammentun und eine Strafanzeige stellen. Ich leide wirklich mit bei dieser Geschichte und meine Frage ist, warum alles ruhig bleibt.
Hab die Frage übrigens - etwas lauter - vor 10 Wochen oder so gestellt.
Anscheinend sind aber alle in der Hoffnung, dass das Ganze irgendwie noch zu einem "guten"/Abschluss kommt und der KFC auch in der nächsten Saison noch in der RL spielt. Wacht auf! Alle Mitglieder, die nichts tun, reiten den Verein immer tiefer rein!
Vielleicht geht das Schauspiel tatsächlich noch bis zum Start der nächsten Saison weiter, aber wer soll bis dann bei euch noch trainieren, spielen, Rasen mähen...?? Jugendbereich schon desaströs vor die Wand gefahren, was glaubt ihr, passiert mit dem Hauptverein??

Ach, ich wollte mich ja nicht mehr aufregen...

Herrlich... Macht nur weiter so!

Rot-Weiße Grüße!
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Zitat - geschrieben von Mannix2000

Mal eine Frage an informierte User:
Gibt es eigentlich Vorgaben, wann Vereine eine Mitgliederversammlung zu veranstalten haben?
Bzw. kann eine Versammlung gerichtlich angeordnet werden?
Oder kann ein Verein gerichtlich aufgelöst werden, falls er keine Versammlung abhält?


Lieber Mannix,

zu Deinen Fragen:

1)
a)Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
b) Die Mitgliederversammlung ist auch zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.

2)
a) Eine Mitgliederversammlung kann nicht gerichtlich angeordnet werden; kommt der Vorstand den zu 1) a) genannten Voraussetzungen nicht nach kann von jedem Vereinsmitglied zur Durchsetzung der Einberufung beim Registergericht die Verhängung eines Zwangsgeldes bzw. der Zwangshaft gegen den Vorstand zur Erfüllung der Einberufung beantragt werden.
b)
Wird dem Verlangen nach 1) b) nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muß bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.

3) Ein Verein, der keine Mitgliederversammlungen abhält, kann nicht gerichtlich aufgelöst werden.


Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 09.01.2025 - 16:46:43
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Liebe sportsfreunde!

Vielen dank der anteilnahme, mitgefühl und hilfestellung!
Das entspricht den vorstellungen des neuen kfc uerdingen 05!
Ein jeder kann von dunkelmächten ergriffen werden!
Wir zeigen den befreiungsprozess auf, allen soll dies als mahnmal dienen!

Geben sie dem menschen macht und sie lernen ihn kennen!

Nun geht es mit diesen "herrschaften"zuende...der neue kfc05 bleibt!

Bravo!

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