"Das bedeutet, dass nur einer der beiden Spieler in der Champions League spielen darf", so der Offizielle. Der spanische Klub hatte die beiden Spieler in der Annahme verpflichtet, dass beide noch für die "Königsklasse" startberechtigt seien. Da beide Profis jedoch bereits im UEFA-Cup gespielt haben, darf laut Regularien aber nur einer der beiden auflaufen.
UEFA hilft "Königlichen" nicht bei Transfer-Panne
Keine "Lex Real"

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