Sportler fallen nur dann unter das Gesetz, wenn sie verbotene Substanzen `in nicht geringer Menge´ besitzen, also nicht nur zum Eigengebrauch. Die Bestrafung gedopter Athleten bleibt ansonsten weiter allein der Sportgerichtsbarkeit überlassen. Die Grenzwerte für `nicht geringe Mengen´ sollen in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.
`Der Beschluss des Kabinetts ist ein wichtiger Schritt, um die Strafverfolgung von Dopingtätern zu verbessern und die Dopingbekämpfung in Deutschland weiter voranzubringen´ sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. `Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Sport gegen Doping vor, nur im engen Schulterschluss werden wir Erfolg haben.´ Schäuble begrüßte es, dass der Sport den Entwurf mittrage und rief Länder, Sport und Wirtschaft auf, ihren Dopingkampf weiter zu verstärken. Über das Gesetz muss der Bundestag entscheiden.