Der Tabellenvierte darf für die Begegnung nur 6000 Karten verkaufen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestrafte den dreimaligen DDR-Meister damit für die Vorkommnisse im Liga-Spiel beim Halleschen FC (1:0) vom 8. März.
Die Partie war in der zweiten Halbzeit für 13 Minuten unterbrochen worden, nachdem ein Magdeburger Fan durch einen Ordner verletzt worden war. Daraufhin hatten die Magdeburger Feuerwerkskörper auf das Spielfeld geschossen.
In der vergangenen Saison hatten in Magdeburg immerhin 7200 Zuschauer die Begegnung gegen Wolfsburg II verfolgt. Die Heimspiele des Europapokal-Siegers von 1974 besuchten in dieser Saison durchschnittlich knapp 9000 Fans.