So hat sich das keiner vorgestellt. Nach dem 1:1-Ausgleich des SC Preußen Münster bei Rot-Weiss Essen wurde aus dem Essener Fanblock ein Böller gezündet. Zwei Auswechselspieler der Preußen verletzten sich, Marvin Thiel erlitt ein Knalltrauma, auch Jannik Borgmann verletzte sich.
Die Partie wurde abgebrochen, nun steht die Frage im Raum, wie die Partie gewertet werden könnte? Viele Möglichkeiten gibt es nicht. Die Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes gibt klare Richtlinien vor.
Paragraph 36 Spielabbruch - hier heißt es beim Paragraph 36.1
Der Schiedsrichter kann ein Spiel jederzeit abbrechen, wenn ihm die Fortführung aus wichtigen Gründen nicht zumutbar erscheint. Zum Abbruch eines Spiels soll der Schiedsrichter aber erst dann einschreiten, wenn er alle Mittel zur Fortführung eines Spiels erschöpft hat.
Bei Paragraph 36.2. heißt es: Zum Abbruch eines Spiels durch den Schiedsrichter können nachstehende Gründe führen - zwei Aspekte sind hier interessant
Paragraph 36.2.7 die bedrohliche Haltung der Zuschauer und mangelhafter Ordnungsdienst - dieser Punkt traf an der Hafenstraße zu
Paragraph 36.2.8: das Verlangen einer Mannschaft - hier des SC Preußen, die Gäste sahen sich nicht in der Lage weiterzuspielen, nachdem zwei Spieler durch den Böllerwurf verletzt wurden. Wobei eine Mannschaft keinen Abbruch fordern kann, die Entscheidung obliegt alleine dem Unparteiischen.
Paragraph 36.4: Erfolgt der Spielabbruch aus Gründen, die beide Mannschaften nicht zu vertreten haben, ist das Spiel neu anzusetzen. Was für eine Neuansetzung sprechen würde. Allerdings gibt es noch den Paragraphen 43 - die Spielwertung in besonderen Fällen.
Paragraph 43.1: Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen können Spiele anders als ausgetragen gewertet werden.
Unter Paragraph 43.5 heißt es hier: Ein Spiel wird einer Mannschaft als verloren und der anderen Mannschaft als gewonnen gewertet, wenn sie ein Spiel abbricht oder den Abbruch verschuldet, oder wenn das Spiel durch mangelhaften Ordnungsdienst des Platzvereins durch den Schiedsrichter abgebrochen wird.
Fakt ist: Der Fall geht nun vor das Sportgericht, eine Entscheidung wird in der kommenden Woche erwartet.