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Fall Soukou
Beide Berufungen verworfen

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RL West: RWE und Lotte-Berufungen im Fall Soukou zurückgewiesen

Nach einer rund dreiviertelstündigen Urteilsberatung war die Entscheidung gefallen: Sowohl die Berufung von RWE, als auch die der Sportfreunde Lotte wird verworfen.

Allein die Tatsache, dass der des Dopings überführte Cebio Soukou vor dem entscheidenden Freistoß gefoult wurde und anschließend in der Nähe des Torschützen war, reichte der Spruchkammer als Begründung nicht aus. Eine solche mittelbare Beeinflußung sei nicht ausreichend, um Soukou eine Beteiligung am Spielergebnis zu unterstellen, so dass Lotte keine drei Punkte zugesrochen bekam. Auch die Argumentation der Essener, dass der Sachverständige in der ersten Verhandlung an der Leisungssteigerung der nachgewiesenen Menge Zweifel hatte, fand kein Gehör. Somit bleibt das Urteil der ersten Instanz, dass die Spielwertung für Lotte bleibt, aber die Partie mit 0:2 gegen RWE gewertet werde, bestehen.

"Das Gericht hat so entschieden und das ist so erst einmal hinzunehmen", kommentierte Essens erster Vorsitzende Dr. Michael Welling nüchtern. "Wir haben natürlich im Sinne des Vereins alle Möglichkeiten den sportlich errungenen Punkt zu behalten ausgeschöpft. Leider ist uns dies nicht gelungen. Jedoch war die Argumentation der Spruchkammer auch für uns nachvollziehbar und in dem uns allesamt angehenden Anti-Dopingkampf begründbar. Dementsprechend akzeptieren wir das Urteil und richten unseren Blick nach vorne."

Das ist ein klares Fehlurteil

Lotte-Rechtsanwalt Horst Kletzke

Auf Seiten der Lotter war die Frustration über die verworfene Berufung spürbar größer. "Das ist ein klares Fehlurteil", polterte Rechtsanwalt Horst Kletke, der die Sportfreunde im Berfungsverfahren vertrat. "Was soll man denn noch mehr an Beeinflußung haben? Die ganze Vorschrift ist nicht zufriedenstellend, da ist keine klare Kante drin." Auch auf Seiten der Sportfreunde wird für ein weiteres Vorgehen die Urteilsbegründung abgewartet. Kletke: "Wir nehmen die mündliche Argumentation zur Kenntnis, überzeugend ist diese jedoch nicht. Wir werden überlegen, was wir nun tun werden."

Noch vor Schließung der Verhandlung kündigten beide Vereine an, für ein weiteres Vorgehen vor das Bundesgericht ziehen zu wollen. Da ein entsprechender Antrag vor Schließung der Beweisaufnahme hätte erfolgen müssen, dürfte das Urteil jedoch rechtskrätig sein.

Wer sich noch detailierter über die Spruchkammersitzung informieren möchte: Hier geht es zum Liveticker zum Nachlesen.

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