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SV Hö.-Nie.
Ist der Aufstieg überhaupt realisierbar?

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Hönnepel-Niedermörmter: Ist der Aufstieg realisierbar?
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Der SV Hönnepel-Niedermörmter steht vor der schwersten Entscheidung der Vereinsgeschichte, unaufhaltsam stürmen die Bullen Richtung Regionalliga.

Die Mannschaft von Coach Georg Mewes rast von Sieg zu Sieg und straft alle Kritiker, die nach der Winterpause mit einem Einbruch des Überraschungsteams gerechnet haben, Lügen.

Im Jahr 2014 holte Hö.-Nie. 18 von 21 möglichen Punkten, hat mittlerweile acht Zähler Vorsprung auf die Reserve des MSV Duisburg und ist satte zehn Punkte vor dem Ex-Viertligisten aus Kray. „Damit haben auch wir nicht gerechnet“, lacht sich Mewes ins Fäustchen: „Aber jetzt ist auch klar, dass wir Erster bleiben wollen.“

Aufstieg in die Regionalliga West 1. Der Meister der Oberliga Niederrhein ist sportlich für den Aufstieg in die Regionalliga West qualifiziert. Er muss die Bewerbung um die Zulassung zur Regionalliga West mit allen einzureichenden Unterlagen bis spätestens 15. März 2014, 15.30 Uhr, beim WFLV form- und fristgerecht eingereicht haben. Bei positivem Bescheid der Bewerbung steigt er in die Regionalliga West auf. 2. Hat sich der aufstiegsberechtigte Meister nicht beworben, erhält er keine Zulassung oder verzichtet auf sein Aufstiegsrecht, so geht das Aufstiegsrecht nacheinander auf die beiden nächstplatzierten Vereine/Mannschaften über, soweit die Vereine/Mannschaften die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dahinter platzierte Vereine/Mannschaften ab Tabellenplatz 4 sind nicht mehr aufstiegsberechtigt. 3. Das Recht zum Aufstieg in die Regionalliga West entfällt für den Verein, 3.1 der bereits mit einer Mannschaft am Spielbetrieb in der Regionalliga teilnimmt oder dessen 1. Mannschaft in der 3. Liga spielt. 3.2 der sich nicht form- und fristgerecht um die Zulassung zur Regionalliga West bewirbt oder auf sein Aufstiegsrecht verzichtet. Der Verzicht auf das Aufstiegsrecht in die Regionalliga West ist spätestens mit dem Ablauf des letzten angesetzten Punktespieltages dem Spielleiter schriftlich mitzuteilen. 3.3 dessen fehlende wirtschaftliche sowie technisch-organisatorische und sicherheitstechnische Leistungsfähigkeit für die neue Regionalliga West nach den dazu vom WFLV-Präsidium erlassenen Richtlinien festgestellt wurde.

Erster ja, aber kann der Dorfklub auch aufsteigen? Die Voraussetzungen in Hönnepel-Niedermörmter sind alles andere als gut. Finanziell dürfte der Verein zwar alle Hürden aus dem Weg räumen können, doch strukturell wie auch organisatorisch scheint es derzeit kaum möglich zu sein, die Regionalliga zu stemmen. Zwar hat der Verein die Lizenzunterlagen für die vierte Klasse fristgerecht eingereicht, doch selbst wenn der Westdeutsche Fußball- und Leichtathletikverband (WFLV) grünes Licht geben sollte, darf an der Nachhaltigkeit der Viertligatauglichkeit gezweifelt werden.

Schließlich kickte der SV Hö.-Nie. in den 90ern noch in der Kreisliga und konnte gar nicht so schnell mitwachsen, wie es die sportliche Entwicklung erfordert. Deshalb steht der Klub nun auch vor der schwierigsten Entscheidung seiner Vereinsgeschichte. Sportlich wollen alle hoch, allerdings birgt der Sprung nach oben auch kaum überschaubare Risiken. Angefangen vom fehlenden hauptamtlichen Geschäftsführer, über zu kleine Kabinen bis hin zu der Tatsache, dass die Mannschaft für die neue Saison bereits steht. Platz für „Kracher“ gibt es kaum noch. Zudem hat Mewes immer betont, auch weiterhin nur drei Mal pro Woche trainieren zu wollen. „Dennoch werden wir alles dafür tun, um aufzusteigen“, betont Mewes. Allerdings soll Anfang April auf einer Sitzung mit Vorstand und Mannschaft geklärt werden, ob und wie es machbar sein könnte.

Abstieg in die Landesliga 1. Am Ende der Spielrunde steigen aus der Oberliga Niederrhein grundsätzlich die vier Mannschaften mit der geringsten Punktezahl und Platzierung in die Landesliga ab. In den weiteren Fällen des Zahlenspiegels kann sich der Abstieg auf bis zu sieben Mannschaften erhöhen. In den Fällen 1 – 4 wird die Sollstärke der Oberliga Niederrhein für die Spielzeit 2014/2015 erreicht, in den Fällen 5 und 6 spielt die Oberliga Niederrhein in der Spielzeit 2014/2015 mit 19 Mannschaften, in den Fällen 7 – 10 mit 20 Mannschaften, in den Fällen 11 und 12 mit 21 Mannschaften und in den Fällen 13 und 14 mit 22 Mannschaften. Es muss danach wieder die Möglichkeit geschaffen werden, auf die Sollzahl von 18 Mannschaften zu kommen. 2. Mannschaften, die gemäß § 52 Nrn. 1, 2, 5, 8 und 9 SpO/WFLV aus der Oberliga Niederrhein ausscheiden, gelten als Absteiger und rücken an den Schluss der Oberliga Niederrhein-Tabelle. Sie verringern die Zahl der sportlichen Absteiger entsprechend. Das Zurückziehen von Mannschaften hat der Verein spätestens mit Ablauf des letzten angesetzten Punktespieltages schriftlich anzuzeigen (§ 52 Nr. 7 SpO/WFLV).

Gesetzt den Fall, dass der SV Hö.-Nie. Meister wird, den Aufstieg aber ausschlägt, ergibt sich eventuell ein Problem für die Liga. Laut Satzung dürfen nur die ersten drei Teams aufsteigen. Weil der MSV II derzeit Zweiter ist, aber nicht hoch darf, weil die Erste in der dritten Klasse spielt, und sich RWO II noch Chancen auf den dritten Platz ausrechnen darf, dann aber ebenfalls nicht aufsteigen kann, weil die Erste bereits in der Regionalliga ist, könnte es passieren, dass es keinen Aufsteiger gibt (siehe Infokasten). Deshalb ist es für die Verfolger aus Kray oder Wuppertal umso wichtiger, sich noch auf Platz zwei oder drei vorzuschieben, beziehungsweise diesen zu behaupten. Denn nur dann dürften sie im Fall der Fälle auch wirklich in die vierte Klasse zurückkehren. An die Meisterschaft braucht aber wohl niemand mehr zu denken, denn aufzuhalten sind die Bullen kaum noch.

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