Das berichtet Hamms Geschäftsführer Ulrich Rolfing. Übersetzt: Die „Rothosen“ klagen gegen das Urteil des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik Verbandes (WFLV), der die Beschwerde des Klubs, nachträglich in die NRW-Liga eingruppiert zu werden, in letzter Instanz abgeschmettert hat.
„Wir möchten, dass alles so schnell wie möglich über die Bühne geht, können aber nicht sagen, wann das Zivilgericht einen Termin anberaumt“, hofft Rolfing, dass aber noch vor dem Ligastart am 15. August Klarheit herrscht. Die Hammer, die von Rechtsanwalt Stefan Proff vertreten werden, rechnen sich vor der normalen Gerichtsbarkeit gute Chancen aus, den Sprung in die Klasse doch noch zu schaffen. „Im Vergleich zum VfB Hüls, der ebenfalls nachträglich zugelassen worden ist, ist es eine Ungleichberechtigung“, macht der Funktionär deutlich, dass die Verantwortlichen des WFLV mit zweierlei Maß messen würden.
Dass die Spielvereinigung vor dem Sportgericht gescheitert ist, ist für Rolfing derweil keine Überraschung: „Deren Urteil war eindeutig. Man hat sofort gemerkt, dass man uns keine Möglichkeit einräumen wird.“
Während sich die Konkurrenz auf die Meisterschaft vorbereiten kann, hängen die Hammer noch in der Luft, Sie wissen nicht, ob die Gegner in Zukunft Rot-Weiss Essen, oder doch Erlinghausen heißen. „Wir haben aber eine Mannschaft zusammengestellt, die in der NRW-Liga bestehen kann“, meint Rolfing, der alle Verträge mit den Akteuren für beide Ligen abgeschlossen hat.
„Im Abstiegsfall wäre der sofortige Wiederaufstieg unser Ziel. Wir haben die Abgänge wie von Sebastian Krug kompensieren können. Wir gehen erst einmal von den Fakten aus, die vorliegen. Wir bereiten uns auf die Westfalenliga vor. Ändert sich noch etwas, um so besser. Wir sind auf jeden Fall gewappnet.“