Am Anfang, so der ehemalige Schiedsrichter, werde geprüft, ob er für den offenen Vollzug tauglich sei. Nicht kommentieren wollte die Berliner Staatsanwaltschaft den Vorgang: `Bei rechtskräftigen Urteilen ist die zuständige Staatsanwaltschaft auch die Vollstreckungsbehörde und als solche verantwortlich für die Ladung zum Strafantritt. Zu der Frage, ob eine bestimmte Person zu einer bestimmten Zeit seine Ladung zum Strafantritt bekommen hat, werde ich mich nicht äußern, da das eine höchst persönliche Angelegenheit eines jeden Betroffenen ist´, sagte Michael Grunwald, Sprecher der Staatsanwaltschaft in Berlin, auf sid-Anfrage.
Wenig aufgeregt hat Hoyzer auf die Schadenersatz-Forderung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Höhe von 1,8 Millionen Euro reagiert. Er sehe der Sache gelassen entgegen, schließlich habe er selbst massiv zur Aufklärung beigetragen, sagte Hoyzer. Durch seinen Anwalt hatte er die Forderungen bereits zurückweisen lassen.