"Ich glaube nicht, dass sie das nicht waren", sagte Richter Manuel Ginzel in seiner Urteilsbegründung: "Aber ich kann es ihnen nicht beweisen. Daher waren sie freizusprechen." Zuvor hatten die Verteidigung wie die Staatsanwaltschaft den Freispruch beantragt.
Voss-Tecklenburg musste sich wegen eines angeblichen Verkehrsdelikts vor Gericht verantworten. Die 44-Jährige soll laut Anklage Anfang September 2011 mit ihrem Wagen auf der A44 bei Unna einen 23 Jahre alten Autofahrer genötigt haben. Voss-Tecklenburg soll so dicht aufgefahren sein, dass der Genötigte nicht einmal mehr die Scheinwerfer ihres Fahrzeugs sehen konnte. Auch die Lichthupe soll sie betätigt haben.
Vor Gericht gab die Ex-Nationalspielerin an, dass sie auf dem Beifahrersitz geschlafen und das Fahrzeug nicht selbst gesteuert habe. Wer der Fahrer gewesen sein soll, wollte die Beschuldigte nicht sagen. Der Zeuge gab an, dass er kein Gesicht erkannt habe.
Am Sonntag hatte Voss-Tecklenburg angekündigt, dass sie mitten in der Saison den abstiegsbedrohten Bundesligisten USV Jena verlässt und am 5. Februar ihr neues Amt beim Schweizerischen Fußballverband (SFV) antritt.
Voss-Tecklenburg, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen wird, bestritt 125 Länderspiele im DFB-Trikot, wurde viermal Europameisterin und 1995 Vizeweltmeisterin. Zudem wurde die Mutter einer Tochter dreimal zur deutschen Fußballerin des Jahres gewählt. Als Trainerin des FCR Duisburg gewann sie 2009 den UEFA-Cup und 2010 das DFB-Pokalfinale.
Erst im Sommer 2011 wechselte Voss-Tecklenburg nach dem Rauswurf in Duisburg nach Jena und unterschrieb dort einen Einjahresvertrag. Eine Ausstiegsklausel machte nun den Wechsel möglich. Wer ihren Job in Jena übernimmt, ist offen. Der Verein liegt mit neun Punkten aus elf Begegnungen aktuell auf Rang neun und hat nur einen Zähler Vorsprung auf die Abstiegsränge.