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Amateurfußball
20 Arbeitsstunden wegen einer Drohung

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Wer seinem Gegenspieler auf dem Fußballplatz droht, der muss mit einer Strafe rechnen. Ein Hattinger Spieler wurde wegen Beschimpfung bei tumultartigen Szenen angeklagt.

Auf dem Fußballplatz Drohungen auszusprechen und andere Spieler zu beschimpfen - das ist kein Kavaliersdelikt. Das wurde spätestens klar, als am Donnerstagmittag der Angeklagte U. vor Richter Dr. Karl-Martin Lucks stand. Dem 22-Jährigen wurde vorgeworfen, während eines Fußballspiels einen Spielerkollegen beschimpft und sogar bedroht zu haben.

Es hatte schon Rote Karten gegeben

U. wollte sich zu dem Vorfall äußern und schilderte seine Sicht der Dinge. Es sei bei dem Spiel hoch emotional zugegangen, man hatte schon ein Tor kassiert, Spieler und Zuschauer waren aufgebracht. Es habe auch bereits Rote Karten vom Schiedsrichter gegeben. Und dann habe der Stürmer nach dem Tor eine Siegerpose gemacht. U. gestikulierte und machte vor, was sich seiner Meinung nach abgespielt hat. „Es kann sein, dass ich Hände und Arme hoch genommen habe, aber ich habe nichts gesagt, auch nicht gedroht“, wiederholte der 22-Jährige.

Das sah die Anklage anders. Es habe Worte gegeben wie: „Ich bringe dich um.“ Der 25-Jährige, der ihn angezeigt hatte, schilderte den Vorfall aus seiner Sicht. „Er stürmte auf mich zu, rief Worte wie Hurensohn und drohte mir.“ Seit Sommer 2011 wohnt der Angeklagte in Sprockhövel, wurde verlesen. Seit kurzem hat er eine eigene Wohnung, 2012 machte er den Realschulabschluss, danach einen Fachhochschulabschluss und hat zurzeit einen Ausbildungsplatz in einer Nachbarstadt.

Negativ in Erscheinung getreten sei er bisher nicht, hieß es. Der Mutter sei zeitweise eine ambulante Erziehungshilfe zur Seite gestellt worden, zu den Großeltern habe er ein gutes Verhältnis. Trotz einer sehr schwierigen familiären Situation sei er mittlerweile gefestigt. Immer wieder fragte der Richter den Angeklagten, ob es nicht doch sein könne, dass er in der emotionalen Stimmung und bei den tumultartigen Situationen auf dem Fußballplatz Drohungen ausgesprochen habe. „In einer solchen Lage darf man sich einiges denken, aber aussprechen darf man es nicht“, mahnte Lucks. Doch U. blieb zunächst dabei, er habe nichts gesagt.

Richter sah von Geldstrafe ab

Nach Beurteilung der Gesamtlage und der Persönlichkeit des Angeklagten, ging der Richter noch einmal auf den 22-Jährigen zu. „Ich möchte Ihnen gerne eine Verurteilung ersparen“, sagte er. Schließlich lenkte U. ein. Weil er als Azubi nicht allzu viel Geld zur Verfügung hat, sah der Richter von einer Geldstrafe ab. U. muss nun 20 Stunden ableisten, vorzugsweise bei einer Arbeit mit Kindern in einem Fußballverein, schlug Richter Lucks vor. Das Verfahren wurde unter dieser Maßgabe eingestellt.

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