Die Sportgerichtsverfahren gegen den Drittligisten Dynamo Dresden werden in einer mündlichen Verhandlung am 11. Juli verhandelt. Das teilte Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Dienstag mit. Der Zweitliga-Absteiger muss sich wegen der „Vorkommnisse“ im Ligaspiel Anfang April gegen Schalke 04 und in den beiden Relegationsspielen Ende Mai gegen den 1. FC Kaiserslautern vor dem DFB-Sportgericht verantworten.
Der DFB-Kontrollausschuss hatte wegen der „grundsätzlichen Bedeutung der Verfahren und zur ordnungsgemäßen Aufklärung der Sachverhalte“ eine mündliche Verhandlung beantragt.