Die Eintracht hat dagegen jedoch umgehend eine Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt. Das gaben Verein und Verband am Freitag bekannt.
Hintergrund ist ein Vorfall beim Drittligaspiel zwischen Eintracht Braunschweig und 1860 München (1:1) am 30. März. Kurz nach dem Schlusspfiff spuckte der Münchner Spieler Efkan Bekiroglu den Braunschweiger Verteidiger Benjamin Kessel an und wurde dafür vom Sportgericht für drei Spieler gesperrt.
Die Sechziger erhoben jedoch noch am Wochenende des Spiels den Vorwurf, dass Bekiroglu und auch ihr Spieler Kodjovi Koussou vor dieser Szene von Braunschweiger Spielern beleidigt worden seien. Der Kontrollausschuss des DFB leitete daraufhin zunächst Ermittlungen gegen Kessel ein. Gesperrt wurde am Freitag jedoch Becker.
Die Eintracht wirft dem DFB-Sportgericht vor, dass die Vorwürfe gegen Becker und Kessel «auf bloßen und bis heute nicht nachgewiesenen Behauptungen einzelner Spieler des TSV 1860 München basieren», wie Aufsichtsratsmitglied Tobias Rau in einer Vereinsmitteilung erklärte. dpa