Marc Heider, Addy Menga und Tobias Willers hatten sich vor Gericht verantworten müssen. Das Trio, das beim Drittligisten VfL Osnabrück unter Vertrag steht bzw. stand, war zum Saisonende 2016/17 in die Schlagzeilen geraten. Heider ist sogar aktueller VfL-Kapitän.
Vonseiten des Landgerichts hieß es, dass eine unter bestimmten Umständen strafbare Spielmanipulation (§ 265d StGB) ebenfalls nicht vorliege, weil der gesetzliche Tatbestand in mehrfacher Hinsicht nicht erfüllt sei. Die Staatsanwaltschaft hat nun noch die Möglichkeit, gegen dieses Urteil binnen einer Woche Revision zum Oberlandesgericht Oldenburg einzulegen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Heider, Menga und Willers vorgeworfen, dass sie vor dem letzten Saisonspiel 2016/17 gegen den SC Paderborn Spieler von Werder Bremens U23 und von Rot-Weiß Erfurt kontaktiert haben, um für einen Sieg Geld zu fordern. Paderborn steckte wie Werder und Erfurt im Abstiegskampf.
Das Amtsgericht Osnabrück hatte in seinem erstinstanzlichen Urteil den grundsätzlichen Sachverhalt zwar weitgehend als bestätigt angesehen. Es vermochte jedoch keine Strafbarkeit zu erkennen.
So sah es nun auch das Landgericht Osnabrück in seiner Berufungsentscheidung. Es fehle in den Augen der zuständigen 7. kleinen Strafkammer an einer Drohung, wie sie für eine Erpressung kennzeichnend ist.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte Willers wegen unsportlichen Verhaltens für sechs Monate gesperrt (plus 4000 Euro Geldstrafe), die Sanktion wurde später auf drei Monate reduziert. Heider (2000 Euro) und Menga (1500 Euro) wurden für jeweils vier Spiele gesperrt. sid