Das teilte das Landgericht Osnabrück am Dienstag mit. Es hatte zuvor einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts, die Klage nicht anzunehmen, stattgegeben. Der Fall muss nun vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Ein Termin steht noch nicht fest.
Das Amtsgericht hatte zuvor keinen hinreichenden Tatverdacht für versuchte Erpressung erkannt. Das sah das Landgericht anders. In der Sportgerichtsbarkeit hatte es in dem Fall bereits Urteile gegeben. Heider wurde vom DFB-Sportgericht für vier Spiele gesperrt und musste eine Strafe von 2000 Euro zahlen. Menga wurde vier Spiele gesperrt und mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt. Willers war für drei Monate gesperrt worden.
Bei dem Verfahren ging es um Vorfälle in der vergangenen Saison: Vor dem Drittliga-Spiel des VfL Osnabrück gegen den abstiegsbedrohten SC Paderborn soll Willers den anderen VfL-Spielern vorgeschlagen haben, Kontakt mit Akteuren von Werder Bremen II aufzunehmen, um von ihnen Geld oder geldwerte Leistungen zu verlangen, damit sich die Osnabrücker in ihrem letzten Spiel besonders anstrengen. Alle drei waren in der Partie gegen Paderborn nicht zum Einsatz gekommen. Die Bremer hatten die Wünsche der Osnabrücker abgelehnt und gemeldet.
Zudem ist Willers dem DFB zufolge mit einem ähnlichen Ansinnen an einen Spieler des ebenfalls in Abstiegsgefahr schwebenden Clubs Rot-Weiß Erfurt herangetreten. Willers und und Menga spielen inzwischen nicht mehr für den VfL, Heider steht dort unter Vertrag.