Zunächst hatte das DFB-Sportgericht eine Geldstrafe von 25.000 Euro für den ehemaligen Erstligisten verhängt. "In der Entscheidung wird Fortuna Düsseldorf ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einem erneuten gravierenden Vorfall eine Platzsperre, ein Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit droht", hieß es vonseiten des DFB.
Mit der Geldstrafe wurden drei Vorkommnisse geahndet. Bei Fortunas Heimspiel gegen den VfL Osnabrück am 27. Februar 2011 war ein Knallkörper aus dem Düsseldorfer Zuschauerblock in den Innenraum geworfen worden. Dieser explodierte neben einem TV-Team, woraufhin zwei Kameraleute mit Verdacht auf Knalltrauma im Krankenhaus untersucht wurden.
Darüber hinaus war im Düsseldorfer Zuschauerblock während des Zweitliga-Auswärtsspiels beim SC Paderborn am 24. Oktober 2010 ein Knallkörper gezündet worden. Während des Auswärtsspiels beim VfL Bochum am 18. Februar 2011 wurden von Düsseldorfer Zuschauern zudem zwei Bengalische Feuer abgebrannt und zwei Böller auf das Spielfeld geworfen.