Zweitligist MSV Duisburg ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verdonnert worden. Grund für das Urteil ist ein nicht ausreichender Ordnungsdienst sowie mangelnder Schutz des Schiedsrichter-Assistenten.
Im Punktspiel gegen Erzgebirge Aue (1:1) am 18. März waren nach einer Schiedsrichter-Entscheidung mehrere Gegenstände von der Gegentribüne in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen worden. Der Unparteiische Stefan Lupp (Waldstadt) hatte die Partie daraufhin für zwei Minuten unterbrechen müssen. Der MSV hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.