Urteil bestätigt: Die von Ex-Schiedsrichter Dominik Marks (Stendal) geleitete Zweitligapartie zwischen dem Karlsruher SC und Spitzenreiter MSV Duisburg vom 3. Dezember des vergangenen Jahres (0:3) wird nicht wiederholt. Unter dem Vorsitz von Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) konnte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bei der vorerst letzten Berufungsverhandlung im Zuge des Wett- und Manipulationsskandals auch in zweiter Instanz nicht eindeutig feststellen, dass Marks das Spiel zu Gunsten der Duisburger beeinflusst habe.
Laut Angaben des im Wettskandal hauptbeschuldigten Ex-Referees Robert Hoyzer bei der Staatsanwaltschaft Berlin soll Marks, der wegen des Verdachts "des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in drei Fällen" bereits drei Wochen in U-Haft verbracht hatte, insgesamt 30.000 Euro für die zuvor verabredete Manipulation dieser Partie erhalten haben. Von diesem Geld soll Marks nach Hoyzer-Angaben seiner Ehefrau ein Auto gekauft und Steuerschulden beglichen haben. Nach dem Urteil des Bundesgerichts bleibt der MSV mit 56 Punkten weiter Tabellenführer der 2. Liga.
Die Sportgerichtsbarkeit des DFB hat damit wie geplant vor dem außerordentlichen Bundestag am 28. April in Mainz alle mit dem Makel des Wettskandals behafteten Spiele verhandelt. Insgesamt musste der Verband über 16 Einsprüche entscheiden, sechs Mal wurde Berufung gegen die Entscheidung in erster Instanz vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt. Das Bundesgericht bestätigte allerdings in allen Fällen die jeweilige Rechtsprechung des Sportgerichts.