Begründet wurde das Urteil mit einem sportwidrigem Verhalten in Form einer Tätlichkeit nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung im Spiel am vergangenen Freitag gegen Arminia Bielefeld (3:2). Die Auswertung der Fernsehbilder hatte ergeben, dass Jovanovic seinem Gegenspieler Andre Mijatovic in der 80. Minute mit der rechten Hand ins Gesicht geschlagen hatte. Schiedsrichter Georg Schalk (Augsburg) hatte diesen Vorgang nicht gesehen, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.
Fortuna: Jovanovic
Vier Spiele Sperre für Stürmer
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