Norbert Meier muss nun die schwerwiegenden Konsequenzen nach seiner Kopfnuss gegen einen Spieler tragen. Der Trainer des Bundesligisten MSV Duisburg darf nach den Vorfällen während des Spiels gegen den 1. FC Köln am Dienstagabend seinen Beruf vorübergehend nicht mehr ausüben. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestätigte nach nur wenigen Stunden einen Antrag des Kontrollausschusses auf eine einstweilige Verfügung für die Verhängung einer sofortigen Sperre. Damit darf Meier ab sofort nicht mehr das Training seines Klubs leiten oder an Mannschaftssitzungen teilnehmen.
Über die Dauer der Sperre wird das DFB-Sportgericht noch entscheiden. Wann es den "Fall Meier" behandelt, steht noch nicht fest. Nach Angaben von DFB-Pressesprecher Harald Stenger sei die Beweislage aber derart klar, dass für die Verhängung des vorläufigen Berufsverbotes das Vorliegen einer offiziellen Stellungnahme Meiers nicht vonnöten sei.
"Wir haben die Forderungen des DFB 1:1 umgesetzt und Meier vorläufig suspendiert. Co-Trainer Heiko Scholz übernimmt ab sofort das Training", sagte der MSV-Vorstandsvorsitzende Walter Hellmich. Eine endgültige Trennung von Meier sei damit aber noch nicht vollzogen. Der Verein wolle zunächst die Verhandlung gegen den Coach vor dem Sportgericht abwarten.
Berufsverbot gilt auch für Trainigsleitung
"Ein Trainer, der sich so verhält, darf nicht drei Tage später wieder auf der Bank sitzen", hatte der Kontrollausschuss-Vorsitzende Horst Hilpert schon zuvor erklärt. Einen vergleichbaren Fall hatte es im Mai 2000 gegeben, als Trainer Eugen Hach von Zweitligist Alemannia Aachen nach einer Tätlichkeit gegen den Cottbuser Franklin für drei Monate gesperrt worden war. Hach hatte damals seine Mannschaft auch im Training nicht mehr berteuen dürfen.
Meier hatte seine Tätlichkeit gegen den Kölner Albert Streit, einen Kopfstoß, zunächst nicht zugegeben und erst am Mittwoch die Verantwortung übernommen und sich entschuldigt.