Nun zieht der Klub vor das Schweizer Bundesgericht. "Die Wege der Sportgerichtsbarkeit sind derzeit für uns zu Ende", erklärte Schalkes Rechtsanwalt Theo Paeffgen. Der CAS ließ die Klage der Königsblauen gegen den brasilianischen Verband CBF auf Schadenersatz für den nicht genehmigten Olympia-Einsatz des Abwehrspielers ebenso wie zuvor der Weltverband FIFA nicht zu.

Sorgt weiter für Ärger: Der "Fall Rafinha" (Foto: firo).
Die Begründung: Schalke könne doch gegen den Spieler klagen, der gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen habe. Ursprünglich hatte der CAS den Schalkern recht gegeben, dass der Brasilianer nicht abgestellt werden musste. Dennoch flog Rafinha nach Peking und wurde vom brasilianischen Verband eingesetzt, die FIFA ging nicht dagegen vor. Daraufhin forderte Schalke Schadenersatz und verhängte zudem eine Strafe in sechsstelliger Höhe gegen Rafinha.
"In der eigentlichen Streitigkeit von Schalke gegen die CBF gibt es weiterhin keine Entscheidung", sagte Paeffgen: "Unsere Gründe wurden nicht gewürdigt und nicht gehört. Jetzt bleibt uns nur noch die letzte Möglichkeit, den ordentlichen Rechtsweg auszuschöpfen und vors Schweizer Bundesgericht zu ziehen." Dort will der Bundesligist entweder erreichen, dass der CAS die Klage doch zulassen muss, oder, dass das Bundesgericht selbst in der Sache entscheidet.