Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies am Donnerstag die Wolfsburger Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichtes vom 3. April 2008 zurück und bestätigte die Sperre von fünf Spielen. Vier Partien davon hat Grafite bereits abgesessen. Der Klub und der 29 Jahre alte Torjäger hatten fristgerecht Berufung gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichtes eingelegt, das nach mündlicher Verhandlung die im Einzelrichterverfahren verhängte Sperre von fünf Spielen wegen einer Tätlichkeit gegen den Hamburger Joris Mathijsen nach einer zuvor an Grafite begangenen sportwidrigen Handlung bestätigt hatte und damit dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses gefolgt war.
Das DFB-Sportgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Grafite im Bundesligaspiel zwischen dem VfL Wolfsburg und dem Hamburger SV am 22. März, in dem Schiedsrichter Thorsten Kinhöfer (Herne) beiden Akteuren in der 90. Minute die Rote Karte gezeigt hatte, absichtlich nach Mathijsen getreten und den Niederländer an der Hand verletzt hatte.
Dieser Ansicht schloss sich das DFB-Bundesgericht nun an. In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Goetz Eilers: "In der 90. Minute führte Grafite einen heftigen Tritt aus, der Joris Mathijsen an der Hand traf und ihn dadurch erheblich verletzte. Es handelte sich dabei um eine Tätlichkeit, die als nicht-minderschwer einzustufen ist."