Wegen "mangelnden Schutzes des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten und des Gegners in Tateinheit mit einem unsportlichen Verhalten" muss der "Club" 50.000 Euro und die Eintracht 25.000 Euro zahlen. Allerdings wurde den Franken, deren Anhänger Feuerwerkskörper auf das Spielfeld geschossen hatten, in der Urteilsbegründung bei einem erneut gravierenden Vorfall bei einem Heimspiel "eine Platzsperre, ein Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit" angedroht.
Bei der Urteilsfindung wirkte sich straferschwerend aus, dass beide Klubs vorbestraft waren und ein Stadionmitarbeiter durch die Detonation der Feuerwerkskörper einen Hörsturz erlitten hatte und ärztlich betreut werden musste. Strafmildernd wirkten sich die Reaktionen der beiden Klubs aus, indem unter anderem "Club"-Präsident Michael A. Roth spontan versuchte, über das Stadionmikrofon beruhigend auf die Fans einzuwirken. Außerdem hatten sich die Nürnberger bereits am Sonntag beim Schiedsrichter-Gespann sowie den Verantwortlichen der Eintracht für die Vorkommnisse entschuldigt.
Auf besonderen Wunsch des "Clubs" wird das nächste Auswärtsspiel am 16. April beim VfB Stuttgart unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen ausgetragen.