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RWE
Böllerwurf gegen Münster - Täter soll neue Strafe bekommen

Eigentlich war der Böllerwerfer aus dem Spiel zwischen Rot-Weiss Essen und Preußen Münster Anfang 2022 schon verurteilt worden. Doch nun muss neu verhandelt werden.

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Hoffentlich fährt der Kollege für 2-3 Jahre ein. Das war ein Sprengstoffattentat ohne Rücksicht auf Verluste!!
Likes6 PreußenTom GFC Düren 09 Hammerstrasse1906 Mannix2000 Preußen Olli RAUTEimHerzen
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Na dann gibt es halt ne dreifache Bewährungsstrafe. Die Gerichte in Deutschland sprechen ja immer die Höchststrafen aus Lachen Wie bei allen anderen Straftaten auch Lachen
Likes2 Lackschuh Botafogo FC
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Der vierte Prozess für ein Vergehen, welches offensichtlich unstrittig ist. Kein Wunder, dass die Gerichte überlastet sind.
Likes8 verleihnix lapofgods Lackschuh Bendineschmarrer GFC Düren 09 Hammerstrasse1906 Preußen Olli RAUTEimHerzen
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Macht kurzen Prozess, Aufhängen, elektronischer Stuhl, verkloppen,aber macht was. Er wollte unseren Verein Schaden zufügen.
Nein, natürlich nicht. Aber Straftaten sollten schon stärker bestraft werden.

Nur der RWE

Alles was ich schreibe ist meine Meinung und muss nicht bewertet werden.
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Hauptsache die Juristen haben ihren Spaß und verdienen noch ein bisschen dabei.

Gabba Gabba Hey!
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Es ist unglaublich, dass ein unter Bewährung stehender Täter bei einer solchen Tat nochmals eine Bewährungsstrafe erhalten hat. Man kann den Richtern am OLG in Hamm nur zustimmen, dass dieses Strafmaß vor dem Landgericht Essen viel zu niedrig war. Hoffentlich fährt er in den Bau ein, damit er mal genügend Zeit hat über sein Leben und seine Taten nachzudenken.
Likes21 verleihnix immerwiederrwe faser1966 lapofgods Lackschuh Thymian Gregor Botafogo FC RWE1 Steelenser07 MexicanBorusse User2 Bendineschmarrer Hammerstrasse1906 CowboyMitWeissemHut Schlauberger Mannix2000 Preußen Olli Christian Slater Spieko RAUTEimHerzen
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Richtig entschieden von den Richtern am OLG Hamm.
Wer unter zweifacher Bewährungsstrafe steht und so einen Scheiß veranstaltet,
der gehört hinter " Schwedischen Gardinen ".
Also, ab dafür...
Likes7 immerwiederrwe RWE1 PreußenTom GFC Düren 09 Mannix2000 Preußen Olli Christian Slater
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"die ursprüngliche Bewährungsstrafe danach auf 2 Jahre herabgesetzt ". Journalismus vom allerfeinsten.
Er hatte erst mehr als 2 Jahre bekommen, damit ist Bewährung ausgeschlossen.
Danach wurde die Strafe auf 2 Jahre reduziert und zur Bewährung ausgesetzt.
Herz Jesu Kammer in Essen. Gruselig.
Likes3 BallaBalla PreußenTom GFC Düren 09
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Er hatte offensichtlich vor der Gesundheit anderer Menschen keine Achtung.

Also ab ins Kittchen!

Am Tag als der FC Schxxxx starb, und alle Essener sangen………………..
Likes3 Bergmannsfeld Preußen Olli Spieko
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Das Problem ist doch, dass viele Gefängnisse in Deutschland am Limit oder überbelegt sind. Also bleibt den Gerichten doch garnichts anderes übrig, als zu oft Haftstrafen zur Bewährung zu verhängen. Und ich glaube, daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Eher kann man davon ausgehen, dass noch weniger Straftäter die eigentlich aufgrund der Schwere ihrer Vergehen in den Knast müssten, weiterhin mit Bewährungsstrafen davon kommen werden.
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Klar, wegen eines Böllers in den Knast, Jahre nach der Tat und mit Bewährungsstrafe in den letzten zwei Jahren. Das würde ihn dann ganz sicher zu einen besseren Menschen machen und so ein Urteil mit Knast würde sich auch erklären lassen, wenn man sieht wie hart die Justiz in anderen Fällen durchgreift.

"Lieber 1907 Ultras als einen Klatschpappenpeter.

Kein Ultra ist illegal."
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Wenn man zur Bewährung frei ist und wird wieder straffällig, dann fährt man ein. So weit mein laienhaftes Verständnis von Bewährung und die neue Strafe kommt oben drauf, zumindest wird sie aber mit der Reststrafe zusammengegefasst. Bewährung bedeutet unter Vorbehalt ausgesetzte Strafe. Vielleicht hatte das Landgericht juristische Schwächen, als man die Strafen zusammenfasste.
Wenn einer vier Menschen durch eine Sprengstoffexplosion verletzt, sollte doch eigentlich schon eine richtige Strafe rauskommen und nicht solch ein verantwortungsloser Mist. Wegen solcher Urteile hat doch keiner mehr Angst vor einer Strafe nach einer Straftat.

Nur der RWE!
Likes4 PreußenTom Bendineschmarrer GFC Düren 09 Preußen Olli
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Zitat - geschrieben von PreuenTom

Es ist unglaublich, dass ein unter Bewährung stehender Täter bei einer solchen Tat nochmals eine Bewährungsstrafe erhalten hat. Man kann den Richtern am OLG in Hamm nur zustimmen, dass dieses Strafmaß vor dem Landgericht Essen viel zu niedrig war. Hoffentlich fährt er in den Bau ein, damit er mal genügend Zeit hat über sein Leben und seine Taten nachzudenken.

Vielleicht gefällt es ihm dort, deutsche Gefängnisse gleich Hotel mit "all inclusive"!

Gruß an alle Fans, Farbe egal. Ausgenommen ein paar spezielle Schreiberlinge.

Nur der BVB

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Zitat - geschrieben von moers47441

Klar, wegen eines Böllers in den Knast, Jahre nach der Tat und mit Bewährungsstrafe in den letzten zwei Jahren. Das würde ihn dann ganz sicher zu einen besseren Menschen machen und so ein Urteil mit Knast würde sich auch erklären lassen, wenn man sieht wie hart die Justiz in anderen Fällen durchgreift.


Und die vier Verletzten lassen wir einfach mal unbeachtet, oder wie?

Sportfreunde Lotte
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Zitat - geschrieben von HaansiDrre

"die ursprüngliche Bewährungsstrafe danach auf 2 Jahre herabgesetzt ". Journalismus vom allerfeinsten.
Er hatte erst mehr als 2 Jahre bekommen, damit ist Bewährung ausgeschlossen.
Danach wurde die Strafe auf 2 Jahre reduziert und zur Bewährung ausgesetzt.
Herz Jesu Kammer in Essen. Gruselig.


Nicht ganz korrekt. Eine Bewährung kann bis zu 5 Jahren sein, nur der Zeitraum, in dem der Täter sich Bewähren kann, darf maximal 2 Jahre sein. Also 5 Jahre auf Bewährung geht auch.
Trotzdem ist der "Journalismus" bei RS schon extrem grottig
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Zitat - geschrieben von BallaBalla

Zitat - geschrieben von HaansiDrre

"die ursprüngliche Bewährungsstrafe danach auf 2 Jahre herabgesetzt ". Journalismus vom allerfeinsten.
Er hatte erst mehr als 2 Jahre bekommen, damit ist Bewährung ausgeschlossen.
Danach wurde die Strafe auf 2 Jahre reduziert und zur Bewährung ausgesetzt.
Herz Jesu Kammer in Essen. Gruselig.


Nicht ganz korrekt. Eine Bewährung kann bis zu 5 Jahren sein, nur der Zeitraum, in dem der Täter sich Bewähren kann, darf maximal 2 Jahre sein. Also 5 Jahre auf Bewährung geht auch.
Trotzdem ist der "Journalismus" bei RS schon extrem grottig


Das kenne ich nur andersrum.

Und bevors einer anspricht. Nein nicht aus persönlicher Erfahrung.





Es ist in Ordnung, wenn du mich nicht magst. Nicht jeder hat einen guten Geschmack.
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Zitat - geschrieben von Mannix2000

Zitat - geschrieben von moers47441

Klar, wegen eines Böllers in den Knast, Jahre nach der Tat und mit Bewährungsstrafe in den letzten zwei Jahren. Das würde ihn dann ganz sicher zu einen besseren Menschen machen und so ein Urteil mit Knast würde sich auch erklären lassen, wenn man sieht wie hart die Justiz in anderen Fällen durchgreift.


Und die vier Verletzten lassen wir einfach mal unbeachtet, oder wie?


Wer hat das behauptet? Ich auf jeden Fall nicht.

Mal angenommen die vier Verletzten bekommen Schmerzensgeld und mal angenommen der Täter hat einen Job, wie ist den Opfern und der Gesellschaft damit geholfen, wenn er seine Arbeit verliert und nun nach zwei Jahren nicht mehr zahlen kann?
Die Frage ist halt, ob er sich seit '22 im Griff hat. Wenn ja, welchen Mehrwert hat dann JETZT ein Einknasten?

Hätte man ihn gleich ins Gefängnis geschickt (mal davon abgesehen, ob das im Verhältnis zu anderen Straftaten steht), dann wäre es unter Umständen begrüßenswert gewesen. Der große Witz ist doch, dass wir uns im September '24 noch immer damit beschäftigen.


Zuletzt modifiziert von moers47441 am 19.09.2024 - 19:54:24

"Lieber 1907 Ultras als einen Klatschpappenpeter.

Kein Ultra ist illegal."
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Bei einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ist die Strafe zur Bewährung auszusetzen (§ 56 StGB). Bei einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei höheren Freiheitsstrafen ist dies nicht möglich; gleiches gilt für die Jugendstrafe.

Zusammen mit der Strafe bestimmt das Gericht die Bewährungszeit. Sie beträgt zwischen 2 und 5 Jahren. Nach Ablauf der Bewährungszeit erlässt das Gericht die Freiheitsstrafe, wenn der Verurteilte keine neuen Straftaten begangen hat und den Auflagen und Weisungen nachgekommen ist. Andernfalls kann die Strafe widerrufen, die Bewährungszeit verlängert und weitere Auflagen erteilt werden. 

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
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Zitat - geschrieben von moers47441

Klar, wegen eines Böllers in den Knast, Jahre nach der Tat und mit Bewährungsstrafe in den letzten zwei Jahren. Das würde ihn dann ganz sicher zu einen besseren Menschen machen und so ein Urteil mit Knast würde sich auch erklären lassen, wenn man sieht wie hart die Justiz in anderen Fällen durchgreift.


Sehe ich nicht so Moers, der Kollege war schon auf Bewährung, als er die Tat ausgeführt hat. Offensichtlich hat es da ein Justizirrtum gegeben, welches jetzt das OLG Hamm aufarbeitet und richtig stellen möchte.
Fest steht, so ein Vergehen gehört hart bestraft. Das alles hätte noch ganz viel schlimmer ausgehen können, wenn z.B Panik ausgebrochen wäre.

Fehler werden gemacht, leider, aber man darf sie dann auch korrigieren!

Gut so!
Likes2 User2 PreußenTom

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