Und weil die Kassenbeiträge per SEPA eingezogen werden können (!), aber nicht müssen (!), sind die Beiträge auch alle bezahlt?
Oh Mann! Ich möchte mal wissen, wo du mit deinem Halbwissen meinst überall mitreden zu können und diesen Schwachsinn den du äußerst herholst???
Aber ich erkläre es dir gerne nochmal:
Eine Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge per SEPA ist nicht verpflichtend!!!
Über die Art der Zahlung kann jeder Beitragsschuldner und Arbeitgeber in Deutschland selber entscheiden!
Ob Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrifteinzug!
Wichtig ist nur, daß die Beiträge normalerweise spätestens zum 15. des auf den Beitragsmonat folgenden Monat bei der oder den Krankenkassen eingehen!!!
Zunächst folgen erstmal nur bis zum 2. Monat nur Mahnungen!
Danach kann man im Regelfall noch eine Ratenzahlung herausholen, die wenn sie halbwegs pünktlich eingehalten wird, einem bis zu 2 Monate Luft verschafft.
Passiert dann nichts, wird das Hauptzollamt beauftragt, die Beiträge zu pfänden, da ist ja allgemein bekannt, daß das schon häufiger beim KFC der Fall war!
Bis die Pfändung durchgeführt wird, vergehen nochmal locker ein bis zwei Monate, wenn überhaupt was zu pfänden ist...
Ein Beitragsschuldner hat also im besten Falle bis zu 5 (!) Monate nach dem Fälligkeitsmonat Zeit, die Restbeiträge nachzuzahlen...
Für einen Verein wie den KFC, mit den Gehältern, bedeutet das eine Summe, die mit Sicherheit in die 10tsde geht!
Das ist dann die Zeit, in der alle anderen eingehenden Gelder benutzt werden, um andere Löcher zu stopfen.
Die Beiträge lösen sich dadurch aber auch nicht in Luft auf...
Die Höhe der Beiträge ist dann immer noch davon abhängig, ob korrekte Meldungen über ein eventuelles Ausscheiden, für den jeweiligen Arbeitnehmer, durch die jeweilige Personalabteilung an die Krankenkasse abgegeben wurde.
Sollte John z.B., also hier einfach zum Ende Februar abgemeldet worden sein, obwohl er noch Gehaltsansprüche hat, erscheint er zunächst einmal nicht mehr auf der Beitragsabrechnung März.
Das interessiert die KRankenkasse erstmal nicht.
Machen Arbeitgeber übrigens sehr gerne, wenn sie unliebsame Arbeitnehmer loswerden wollen, um Geld zu sparen...
Zunächst brauche ich dann die Beiträge erstmal nicht mehr zu zahlen...
Ob das dann korrekt ist oder nicht, wird erst bei einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger festgestellt, sofern die Bezüge nachberechnet werden müssen.
Daher wird ja wohl auch ein Verfahren vor dem AG anhängig werden, in dem die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geklärt werden.
Du darfst mir schon glauben, daß ich weiß wie das läuft!
Ich habe jahrelange Berufserfahrung in dem Bereich und wurde dort auch ausgebildet!
Ausserdem kommt der Verdacht nicht von mir, sondern wurde im Rahmen der nicht gezahlten Gehältern und anderen offenen Verbindlichkeiten beim KFC, in einigen Berichten in der Presse bereits berichtet.
D.h. im Umkehrschluss, nicht alle Sozialversicherungsbeiträge wurden korrekt entrichtet, eventuell sogar vorenthalten...
Da in dem Falle einer Insolvenz der Insolvenzanwalt verpflichtet ist, auch eine Betriebsprüfung auf Zahlung aller Sozialversicherungsbeiträge und Steuern durchzuführen, werden dann eventuell auch Finanzämter, Krankenkassen und Rentenversicherungsträger auf den Plan gerufen. Ich mir kann schon vorstellen, daß man das beim KFC gerne verhindern möchte...
Sollte sich dann nämlich der Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug und Steuerhinterziehung ergeben, wird es noch brenzliger!
Zitat - geschrieben von Harry Reloaded
Ich sage ja, gequirlter Müll.
Die Krankenkassen ziehen in der Regel die Beiträge per SEPA ein. Die Kassen sind, seit 2015(?) verpflichtet, ihre Versicherten über nicht bezahlte Beiträge zu informieren. Sind Dir da irgendwelche Informationen bekannst?
Du behauptest bzw. unterstellst, dass keine Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden. Kümmere dich besser um Deine WLAN-Leitungen! Davon hast Du deutlich mehr Ahnung!