Bei einer Überprüfung des 28-Jährigen, der gerade aus Skopje angekommen war, stellten die Beamten offenbar fest, dass gegen den 28-Jährigen ein Haftbefehl des Gelsenkirchener Amtsgerichts vorlag. Dieser sei erlassen worden, weil er einer Hauptverhandlung als Tatverdächtiger mehrerer Beleidigungen von Polizeibeamten in Gelsenkirchen ferngeblieben war.
Die Bundespolizisten überstellten den Ultra daraufhin dem Gelsenkirchener Amtsgericht. Dort ordnete der zuständige Richter Untersuchungshaft an.