memax Zuletzt aktiv: 12. November 2024 - 21:57 Mitglied seit: 8. Mai 2006 Wohnort: Essen
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Rund um die Hafenstraße [Archiv 2005 - Juni 2010]
[quote=Hejue] [quote=fussballnurmi12] Falsch. Sie haben ein Recht auf Training, aber nicht ein Recht auf Training mit der I. Mannschaft. Sie sollten demnach zur II. mannschaft abgestellt werden, bis sie sich vereinsmäßig anderweitig orientieren. [/quote] Dann kennst du deren Verträge, ich staune. Genau das war der Grund warum Aalen in der abgelaufenen Saison eben nicht handeln durfte wie du es beschreibst. In den Musterverträgen war zu lesen, ist klar geregelt das es sich um Training der 1. mannschaft handelt.So auch die entscheidungen vor gericht. [/quote] Auch wenn ich es mit eigentlich zur Regel machen wollte, auf deine wertlosen Beiträge nicht zu reagieren. Hier die Rohfassungen. [b]Für alle, die keine Lust haben, Verträge zu lesen einfach drübewegsehen[/b] An die Passstelle des zuständigen DFB-Mitgliedsverbandes Anzeige und Vorlage eines Vertrages mit einem Vertragsspieler gemäß § 22 der DFB-Spielordnung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeigen wir den Abschluss/die Änderung/ die Verlängerung des als Anlage beigefügten Vertrages mit einem Vertragsspieler an. Der Vertrag beginnt am ............................................ Der Vertrag endet am ............................................... Vertragsabschluss am ............................................... Der Vertrag entspricht den Anforderungen des § 8 Nr. 2. DFB-SpO ................................................ (Ort, Datum) ................................................................................. .............................................................. (Vertreter Verein/Kapitalgesellschaft, Stempel) (Spieler bzw. gesetzlicher Vertreter) Anschrift Verein Anschrift Spieler ................................................................................. .............................................................. (Name) (Name) ................................................................................. .............................................................. (Straße) (Straße) ................................................................................. .............................................................. (PLZ, Ort) (PLZ, Ort) ................................................................................. .............................................................. (Telefon) (Telefon) ................................................................................. .............................................................. (Telefax) (Telefax) ................................................................................ .............................................................. (E-Mail Adresse) (E-Mail Adresse) - 1 - VERTRAG Der Verein/ die Kapitalgesellschaft .................................................... vertreten durch ..................................................... - nachstehend „Verein“ genannt - und ...................................................... - nachstehend „Spieler“ genannt - geb. am ....................... , in ................................ wohnhaft in: ......................................................................... Staatsangehörigkeit: ......................................................................... bei Minderjährigen: gesetzlich vertreten durch .............................................................................................................. schließen folgenden Vertrag: § 1 1. Der Spieler verpflichtet sich, für den Verein den Fußballsport als Vertragsspieler im Sinne der Vorschriften der §§ 8, 10, 22 bis 26a der DFBSpielordnung, die er ausdrücklich anerkennt, auszuüben. 2. Die Satzungen und Ordnungen des DFB und seiner Mitgliedsverbände, die in ihrer jeweils gültigen Fassung die allgemein anerkannten Grundsätze des deutschen Fußballsports darstellen, sind auch aufgrund dieses Vertrages maßgebend für die gesamte fußballsportliche Betätigung. Der Spieler anerkennt diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung als für sich verbindlich. Er unterwirft sich den Entscheidungen der Organe und Beauftragten des Landes- und des Regionalverbandes und des DFB sowie gegebenenfalls des Ligaverbandes und insbesondere der Strafgewalt dieser Verbände. Der Spieler unterwirft sich außerdem der Satzung des Vereins in der jeweiligen Fassung und insbesondere der Vereinsstrafgewalt des Vereins. 3. Der Spieler verpflichtet sich, an allen Spielen und Lehrgängen, am Training – sei es allgemein vorgesehen oder sei es besonders angeordnet -, an allen Spielerbesprechungen und sonstigen der Spiel- und Wettkampfvorbereitung dienenden Veranstaltungen teilzunehmen. Dies gilt auch, wenn ein Mitwirken als Spieler oder Ersatzspieler nicht in Betracht kommt. 4. Er verpflichtet sich zudem, während seiner Tätigkeit für den Verein (Spiele, Training, Reisen) auf Wunsch des Vereins ausschließlich die zur Verfügung gestellten Vertragsprodukte des Ausrüsters zu tragen. Verstöße können mit einer Vertragsstrafe bis zu drei Monatsgehältern (................. €) geahndet werden. 5. Der Spieler verpflichtet sich, es zu unterlassen, auf Gewinnerzielung gerichtete Sportwetten – selbst oder durch Dritte, insbesondere nahe - 2 - Angehörige, für eigene oder fremde Rechnung – auf den Ausgang oder den Verlauf von Fußballspielen oder Fußballwettbewerben, an denen Mannschaften des Vereins oder ggf. des Muttervereins oder der Tochtergesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind, abzuschließen oder dieses zu versuchen. Der Spieler darf auch Dritte dazu nicht anleiten oder dabei unterstützen, solche Wetten abzuschließen. Er ist verpflichtet, sich auf solche Sportwetten beziehende, nicht allgemein zugängliche Informationen oder sein Sonderwissen Dritten nicht zur Verfügung zu stellen. Dem Spieler ist bewusst, dass Verstöße gegen die vorstehende Verpflichtung nicht nur eine Vertragsverletzung darstellen, sondern zugleich auch den Tatbestand des unsportlichen Verhaltens gemäß § 1 Nr. 2. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB verwirklichen und zu einer sportstrafrechtlichen Ahndung führen können. § 2 Der Spieler gestattet dem Verein die Verwertung seiner Persönlichkeitsrechte, soweit sein Vertragsverhältnis als Spieler berührt wird, und erklärt, diese keinem anderen übertragen zu haben. Die Übertragung der Verwertungsrechte bezieht sich auch auf den Bereich aller gegenwärtigen und künftigen technischen Medien und Einrichtungen einschließlich der Multimedia – Anwendungen (Internet, Online- Dienste, PC-Spiele etc.). Dies gilt insbesondere für die vom Verein veranlasste oder gestattete Verbreitung von Bildnissen des Spielers als Mannschafts- oder Einzelaufnahmen in jeder Abbildungsform, besonders auch hinsichtlich der Verbreitung solcher Bildnisse in Form von Spielszenen und/oder ganzer Spiele seiner Mannschaft, um somit durch öffentlich- und/oder privatrechtliche Fernsehanstalten und/oder andere audiovisuelle Medien die erforderlichen Nutzungen zu ermöglichen und sie den Landesverbänden, Regionalverbänden, dem DFB und/oder dem Ligaverband zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzuräumen. Der Spieler hat ebenfalls dem Verein jederzeit seine Autogrammunterschrift im Originalschriftzug zur Verfügung zu stellen für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und/oder zur Wiedergabe auf vom Verein beschafften oder lizenzierten Souvenirund Verkaufsartikeln – ggf. auch in Verbindung mit Werbung Dritter – im Original, als Faksimile oder in gedruckter Form Die Verwertung der Rechte kann auch im Rahmen einer Gruppenvermarktung einer Spielklasse erfolgen. Die aus diesen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung erzielten Erlöse stehen ausschließlich dem Verein zu, soweit nicht in diesem Vertrag ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Die Ausschöpfung anderer Verdienstmöglichkeiten, z.B. aus Interviews, schriftstellerischen Tätigkeiten und sonstigen Nebentätigkeiten, ist dem Spieler nur nach vorheriger Zustimmung des Vereins gestattet, die nur verweigert werden kann, wenn das Vertragsverhältnis unmittelbar betroffen wird. Eine einmal gegebene Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. - 3 - § 3 Für den Spieler der 3.Liga/ der Regionalliga gilt zusätzlich: Der Spieler wird zusätzlich die Rechtsgrundlagen der 3. Liga/ der Regionalliga als für sich verbindlich anerkennen und die geforderten Erklärungen (Anlage zu § 5 (1) b) und (3) des Zulassungsvertrages zur 3. Liga/ zur Regionalliga zwischen dem Verein und dem DFB) gegenüber dem DFB abgeben. § 4 1. Entgelt Der Verein verpflichtet sich zur Zahlung folgenden Entgelts (monatliche Garantiesumme von mindestens 150,00 € inklusive anfallender Abgaben, soweit sie durch den Verein abgeführt werden müssen): a) Monatliche Vergütung ..................... € b) Prämien: Einsatzprämie für Pflichtspiel (Meisterschaft o. Pokal) (ggf. Anlage zum Vertrag) - Anfangsformation ........... € - Einwechslung ........... € - im 18er-Kader ohne Einsatz ........... € Punktprämie für Pflichtspiele ........... € (pro Punkt) Einsatzprämie für sonstige Spiele ........... € (bei Einsatz) (einschl. 2. Mannschaft) ............................................................ c) Sonstige geldwerte Leistungen (ggf. Anlage zum Vertrag) ........................................................ Die Bezüge des Spielers gemäß lit. a) – c) sind Entgelte, die grundsätzlich der Abgabenpflicht unterliegen, wenn sie die Aufwendungen des Spielers mehr als nur unwesentlich übersteigen. 2. Steuerfreier Auslagenersatz Der Spieler erhält zusätzlich die folgenden nach Art und Höhe steuerfreien Leistungen (z.B. Ersatz von getätigten Auslagen für den Verein, Kilometergelder, Trainingsgeräte, Verpflegungsmehraufwandspauschalen): ...................................................................................................................... 3. Für die Abführung der anfallenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Der Verein klärt diese und führt diese Abgaben ab, wenn der - 4 - Spieler als Arbeitnehmer gilt. Gilt der Spieler nicht als Arbeitnehmer, so ist der Spieler verpflichtet, die Abgaben selbst abzuführen. Verein und Spieler werden die Abführung der anfallenden gesetzlichen Abgaben mit dem Antrag auf Spielerlaubnis, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach Vertragsbeginn gegenüber dem zuständigen DFB-Mitgliedsverband glaubhaft machen (§ 8 Nr. 2. DFB-Spielordnung). Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung löst die Rechtsfolgen des § 25 der DFBSpielordnung aus. § 5 1. Die trainingsfreie Zeit bestimmt der Trainer mit Rücksicht auf den Spielplan. 2. Besteht ein Urlaubsanspruch, so beträgt er 24 Werktage. 3. In diesem Fall (Nr. 2) ist in der gemäß § 4 vereinbarten monatlichen Zahlung eine Abschlagszahlung in Höhe von ............ € zur Anrechnung auf das zu zahlende Urlaubsentgelt enthalten. Sollte der Gesamtbetrag der gezahlten monatlichen Abschlagszahlungen höher sein als der tatsächliche Urlaubsentgeltanspruch, so verzichtet der Verein bereits heute auf eine Rückforderung des zu viel geleisteten Betrags. § 6 1. Der Vertrag gilt für die Zeit vom ............................................................ bis zum 30. Juni .................... (Ende des Spieljahres ...... /...... ). 2. Der Vertrag endet vorzeitig mit dem Wirksamwerden eines von den Parteien geschlossenen Aufhebungsvertrages oder einer wirksamen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. 3. Für den Fall der Beendigung dieses Vertrages gelten die Vorschriften der DFB-Spielordnung sowie ggf. die Rechtsgrundlagen der 3. Liga/der Regionalliga (§ 3). 4. Bei Vertragsende erlischt das Spielrecht (vgl. § 22 Nr. 6. der DFBSpielordnung). § 7 Die beiderseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag sind von den Vertragsparteien innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit, im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses jedoch innerhalb von drei Monaten nach Beendigung schriftlich geltend zu machen, andernfalls sind sie erloschen. - 5 - § 8 Der Verein und der Spieler sind verpflichtet, den Vertragsabschluss, Änderungen sowie eine Verlängerung des Vertrages dem zuständigen DFB-Mitgliedsverband unverzüglich nach Abschluss, Änderung bzw. Verlängerung durch Zusendung einer Ausfertigung anzuzeigen. § 9 1. Die Vertragsparteien erklären sich damit einverstanden, dass Abschluss, Verlängerung oder Auflösung dieses Vertrages von dem zuständigen Verband mit dem Datum des Vertragsbeginns und der Vertragsbeendigung in geeigneter Weise im Internet (weltweite Verfügbarkeit durch unbegrenzten Personenkreis möglich) veröffentlicht werden. 2. Die in Nr. 1 genannten Daten können von dem zuständigen Verband in geeigneter Weise in den Offiziellen Mitteilungen des Verbandes veröffentlicht werden. 3. Auch die übrigen Daten des Vertrages dürfen vom zuständigen Verband im Rahmen der Spielerverwaltung genutzt und Dritten gegenüber offengelegt werden. Dies gilt nicht für Angaben über Vergütungen oder andere geldwerte Leistungen. § 10 1. Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abweichung vom Schriftformerfordernis. 2. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. 3. Es gilt deutsches Recht. Am Vertragsabschluss hat als Spielervermittler/ Rechtsanwalt mitgewirkt: (Streichen, falls nicht zutreffend) ................................................. ................................................... (Name) (Spielervermittler) (Name) (Rechtsanwalt) ................................................ .................................................... (Ort) (Datum) ................................................ ....................................................................................................... (Unterschrift Spieler) (Unterschrift und Stempel des Vereins/ Kapitalgesellschaft) ................................................................................................................ (Bei Minderjährigen Unterschrift der gesetzlichen Vertreter) Zuletzt modifiziert von memax am 29.06.2009 - 08:08:48
Rund um die Hafenstraße [Archiv 2005 - Juni 2010]
[quote=Ronaldo] Vielleicht kann er ja bei 05 helfen, die ca. € 140.000.000,-- Schulden abzubauen! [/quote] Besonders interessant ist die Entwicklung im letzten Jahr. Von 105.000.000 € auf 136.500.000 (das die exakte Summe). Macht in einem Jahr mehr als 30 Millionen. Und dieses Jahr gehts ohne Champignonslieg weiter :D
Rund um die Hafenstraße [Archiv 2005 - Juni 2010]
[quote=bosco] 3) @Ronaldo: Dass die Zuschauerzahlen in der Regio West so niedrig sind, ist schon etwas erstaunlich, [b]kann aber nur an der großen Zahl der Zweitvertretungen und deren (bis auf Doofmund) praktisch nicht vorhandenem Fanpotenzial liegen.[/b] Die Frage ist nur: Was wäre die Alternative zur dreigleisigen Regio? [/quote] Meiner Meinung nach triffts das Problem nicht ganz bzw. nur indirekt. Ordne in jeder Regionalliga die Vereine nach ihrer Zuschauerzahl, dann stellst du folgendes fest: In der Nordregio mobilisieren die 9 zuschauerträchtigsten Vereine zusammen 470.000 Zuschauer. In der Westregio bringen diese nur 350.000. Und hier haben insbesondere Essen, Münster, Worms und Trier 70.000 weniger gebracht als Magdeburg, Kiel, Halle und Sachsen Leipzig. Hat aber auch was mit fehlenden Derbys und blockierten Plätzen durch Zweitvertreungen zu tun. Zuletzt modifiziert von memax am 26.06.2009 - 12:06:26
Rund um den MSV
Aus dem Interview mit Hübner: Sie müssen sich jeden Vertragsabschluss von „Boss“ Walter Hellmich absegnen lassen. Und im Fall Brzenska ist die gute Verhandlung dadurch sogar gescheitert. Wie gehen Sie damit um? "Das ist aus meiner Sicht absolut korrekt. [b]Es ist ganz normal, dass Herr Hellmich[/b], der für den ausglichen Haushalt sorgt, [b]ein Auge darauf wirft."[/b] Ich sag es mal so. Der Hellmich wird größenwahnsinnig. Jetzt glaubt er auch schon, der bessere Fußballfachmann zu sein. Wahrscheinlich hat der vor der letzten Saison auch für den Komplettaustausch im Strum gesorgt. Ich dachte bisher nur, dass Hübner eine Fehlbesetzung ist. Jetzt stellt es sich so dar, dass ihm nicht nur das Auge für gute Fußballer, sonder auch jegliche Durchsetzungsstärke gegenüber dem Despoten fehlt. Diese Mixtur aus Ahnungslosigkeit, Dummheit und Schwäche ist gefährlich und wird mittelfristig den MSV in eine schwere Krise führen.
Rund um die Hafenstraße [Archiv 2005 - Juni 2010]
[quote=bunsi] Laut WAZ heute ist noch gar nix fix mit Erkenbrecher, man hätte zusammen gesprochen. [/quote] „Es gab Gespräche”, bestätigt Erkenbrecher auf Anfrage dieser Zeitung. [b]Aber für offizielle Stellungnahmen sei ausschließlich Thomas Strunz zuständig.[/b] Der Erkenbrecher hält sich halt nur an die Odnung und lässt den Chef die Meldung verkünden
Rund um die Hafenstraße [Archiv 2005 - Juni 2010]
Stand heute im Kicker: Elversberg startet wieder einen Neuaufbau. Acht Spieler haben den Verein verlassen: Neben Formento, Rivera Cerezo, Olivier, Jansen und Lemke gehen die Stammkräfte Birk, Zimmermann [b]und Kapitän Denny Herzig[/b]. "Birk lässt sich reamateurisieren. [b]Herzig[/b] und Zimmermann [b]wollten wir unbedingt halten, haben unser Budget bis zum oberen Level ausgereizt.[/b] Mehr war nicht möglich", bedauert Präsident Norbert Glaub. Da haben wir ja dann noch einmal von seinem Exverein ein indirekt ausgesprochenes Gütesiegel :D
Rund um die Hafenstraße [Archiv 2005 - Juni 2010]
[quote=Tom123] [quote=Goal-Getta] Die Abwehr wird spannend, hängt eben auch von den beiden kommenden Verteidiger-Verpflichtungen und deren Qualität ab. Denkbar ist zudem, Bührer ins LM vorzuziehen, Mainka dafür den rechten Part spielen zu lassen und [b]Neumayr wäre dann eben raus bzw. der Wunderlich-Ersatz.Würde mir selbst am besten gefallen[/b], sehe nur das Problem, dass - wie bereits angesprochen - kein adäquater Bührer-Ersatz auf der LV-Position vorhanden ist. Karabas ist nich so stark, vorstellbar wäre aber in der Tat Zinke! [/quote] Ich denke Neumayr wäre in einem gut funktionierenden Team ein absoluter Leistungsträger, mir macht es(des öfteren,manchmal:D) Spass ihm zuzusehen, also entweder im fehlte das Mitdenken der Anderen, oder es reicht letztendlich doch nicht, was ich nicht glaube...seine Ballbehandlung, das Annehmen, Weiterführen etc. sieht oft echt Klasse aus.... [/quote] Seh ich 100%-ig genauso. Wenn alle Normalform erreichen, sollte Neumayer einen Stammplatz haben.
Rund um die Hafenstraße [Archiv 2005 - Juni 2010]
[quote=wolf] ach memax, du wolltest doch guido streichsbier oder alfred schön, die juniorentrainer aus hoffe.... [/quote] Sehr gute Vorschläge Wolf. Große fachliche Kompetenz. Nur der Name: Streichs Bier, :P Ich habe so ein komisches Gefühl dabei.
Rund um die Hafenstraße [Archiv 2005 - Juni 2010]
Uwe Erkenbrecher. Haut mich nicht um, aber auch nicht vom Hocker. hatte ja insgeheim auf Diddi Hopp mit seinem Co. Ralle Rangnick gehofft.
Rund um die Hafenstraße [Archiv 2005 - Juni 2010]
[quote=RWEler] So dort haben Sie ein Pärchen aus Duisburg kennengelernt :) [b]mit denen Sie sich gerne einen geschickert haben[/b] und den Tag verbracht haben. Der männliche Teil des Pärchens war ein Ex-Duisburger und spielt noch in der Traditionsmannschaft, und hat wohl noch nen bissl mit dem Verein am Hut, mein Vater kannte nur den Vornamen "Ralf" ;D Und dieser meinte, dass RWE bzw. Strunz an den Weidemann, so heißt er glaube ich interessiert ist als Fußballlehrer, doch er hat noch nen gültigen Vertrag und so sei das alles sehr schwer. [b]Ob das stimmt, keine ahnung, aber wieso sollte er es sonst erzählen.[/b] Eine weitere Aussage bezog sich auf Mölders, dass er wohl auf ne ordentliche Summe Gehalt verzichtete um in Essen zu spielen, aber so ist das mit dem Herzen;) [/quote] Da weiß man ja wieder gar nicht, wo man anfangen soll. Egal. Aussage Mölders ist garantiert falsch. (gesicherte Quelle) Und der Rest? Ob´s an den Saufgelagen gelegen hat? :O . Ich würde nicht so viel darauf geben.
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