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Westfalen: Abgabelast ruht, längere Pause droht

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 Für die englischen Fußballclubs in der siebten Liga und den Spielklassen darunter ist die Saison mit sofortiger Wirkung beendet. Der Verband Westfalen lässt bis Ende Mai den Spielbetrieb ruhen und setzt die Abgaben vorerst aus.

Auf reviersport.de war es am Donnerstag der Artikel, der das meiste Interesse hervorgerufen hat. [article=481156]In England ist die Saison unterhalb der siebten Liga beendet[/article]. Nichts geht mehr. Es gibt keine Auf- und Absteiger in dieser Spielzeit.

In Westfalen droht dasselbe Schicksal. In einer Meldung ließ der Verband am Freitag verlauten: Die westfälische Leichtathletik setzt alle vorgesehenen Meisterschaftsveranstaltungen bis Ende Mai 2020 aus.

Der Fußball ruht vorerst offiziell bis zum 19. April - so der Stand bis zum Freitag. Hierzu schrieb der Verband: Der Spiel- und Trainingsbetrieb in Westfalen bleibt bis auf Weiteres ausgesetzt. Mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen sollen die Vereine von einer Wiederaufnahme des Spielbetriebs informiert werden.

Bedeutet: Der 19. April ist nicht mehr der Stichtag, der gilt. Es gibt aktuell kein offizielles Datum, bis zu dem der Spielbetrieb in Westfalen ruht. Sollte es aber ab dem 19. April weitergehen, wobei die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, wird der Verband sich am 5. April an die Vereine wenden. Klar scheint nur: Fußball und Leichtathletik sind zwei paar Schuhe. Hier die Leichtathletik mit punktuellen Wettkämpfen, die gegebenenfalls auch später ausgetragen werden können. Auf der anderen Seite der Fußball mit den vielen offenen Spieltagen.

Zur Einordnung: In der Oberliga Westfalen zum Beispiel sind noch zwölf Spieltage offen. Die Saison sollte regulär am 24. Mai mit dem 34. Spieltag enden. Würde auch hier im Mai nicht gespielt, wäre ein Abbruch wie in England vorprogrammiert. Daher werden sich die Verbände um Lösungen bemühen, wenn es der Stand der Corona-Krise möglich macht, dass die Saison beendet wird.

Die Abgabelast ruht in Westfalen

Eine positive Nachricht gab es vom Verband aber auch in der Krise. Denn die Abgabenlast ruht. Gundolf Walaschewski, Präsident des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen, betont: "Gleichzeitig haben wir uns entschieden, unsere Vereine auch finanziell zu entlasten. In den Gesprächen wird immer wieder deutlich, wie groß und beherrschend die finanziellen Nöte unserer Vereine sind. Deshalb haben wir beschlossen, die pauschalisierten Spielabgaben für die Rückrunde nicht zu erheben beziehungsweise bereits geleistete Abgaben zurückzuzahlen. Eine weitere Entlastung bedeutet ebenfalls der Wegfall der pauschalen Belastung der Schiedsrichterkosten."

Ordnungsgelder wegen Nicht-Erfüllung des Schiedsrichter-Solls werden zwar nicht erlassen, aber ausgesetzt. Ähnlich verfährt der FLVW bei weiteren Ordnungsgeldern, die sich zum Beispiel aus in der Corona-Pause noch durchgeführten oder durchzuführenden Sportgerichtsverfahren ergeben. Diese werden zwar veröffentlicht, aber gestundet.

"Damit tragen wir den Sorgen unserer Vereine Rechnung, denen ohne Spiele und Wettkämpfe die Einnahmen wegbrechen, wobei die fixen Kosten weiterlaufen", erklärt Vizepräsident Finanzen Peter Wolf die Entscheidung des Präsidiums.

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