Fünf Spieler des Mülheimer SV sahen am vergangenen Wochenende gleichzeitig die Gelbe Karte, da sie mit ihrem krebskranken Mitspieler Daniel Dentgen hinter der Bande ein Tor gefeiert haben. Der Schiedsrichter legte diese Szene als übermäßige Feierei aus und handelte entsprechend des Regelwerks.
Doch darf eine solche Aktion, die von Zusammenhalt und Mitgefühl zeugt, bestraft werden? Und, wenn ja, hätte der Referee überhaupt eine Möglichkeit gehabt anders zu entscheiden?
Der Schiedrichter hat den Regeln entsprechend entschieden
Eines vorweg: Der Schiedsrichter hat, indem er die Jubelszene als übertrieben ausgelegt hat, den Regeln entsprechend die richtige Entscheidung getroffen. Aber: Es gibt nicht nur Schwarz und Weiß, sondern auch Grautöne. Einen Ermessensspielraum gibt es immer für die Offiziellen.
Außerdem: Laut Schiedsrichter-Obmann Carlos Praga dürfe der Schiedsrichter eine zuvor geahndete Aktion, solange es vor dem Wiederanpfiff passiere, revidieren. Er hätte also durchaus die Möglichkeit gehabt sich von den Spielern die Situation erläutern zu lassen und die Karten zurückzunehmen. Schiedsrichter legen ansonsten immer viel Wert auf Kommunikation - hier hat er diese vermissen lassen.
Er hätte mehr Fingerspitzengefühl zeigen müssen
Mit so einer Entscheidung hätte er ein Vorbild für andere werden können. Nicht immer nur streng nach dem Regelwerk, sondern nach eigenem Ermessen zu handeln. Ein wenig mehr Fingerspitzengefühl wäre angebracht gewesen. Chance vertan - Schade!