"2005 haben Untersuchungen ergeben, dass mit den Urinproben aus 1998 und 1999 nicht sachgemäß umgegangen worden ist. Es gibt außerdem nichts, was für 1999 von Bedeutung sein könnte", begründete der Tour-Rekordsieger seine Position. Die AFLD hatte am Mittwoch zur Klärung der anhaltenden Doping-Verdächtigungen gegen den 37-Jährigen offeriert, dass wenigstens fünf eingelagerte Urinproben des Texaners von 1999 nachträglich noch auf Spuren von Epo untersucht werden könnten. Durch seine Zustimmung könne Armstrong, so hieß es in einer AFLD-Mitteilung, "sein gutes Gewissen beweisen".
Bei ihrem Angebot wies die AFLD außerdem darauf hin, dass Armstrong selbst im Falle eines Epo-Nachweises in den Proben aufgrund der achtjährigen Verjährungsfrist für Dopingvergehen keine Konsequenzen zu fürchten hätte.
Gegen Armstrong waren 2005 nach seinem Rücktritt schwere Doping-Anschuldigungen erhoben worden. Die französische Sportzeitung L'Equipe hatte dem siebenmaligen Tour-Sieger Epo-Doping in sechs Fällen vorgeworfen und sich dabei auf die Auswertung tiefgefrorener Proben von 1999 berufen.