„Die zweite Rate ist bezahlt worden“, berichtet Neumanns Anwalt Irfan Durdu. „Die nächste Zahlung ist nun am 10. März fällig.“
Rückblick: Als Naumann am 14. Oktober 2007 bei der DJK vor die Tür gesetzt wurde, klagte er auf Zahlung seines noch ausstehenden Gehaltes. In einem mehr als einjährigen Gerichtsverfahren bekam der aktuelle Coach des SV Zweckel Recht und es kam zu einem Vergleich zwischen Naumann und der DJK Germania Gladbeck. „Es besteht ein Anspruch Naumanns“, unterstreicht Durdu. „Und weil der Verein durch den Vorsitzenden Rolf Schobert gesetzlich vertreten wird, ist er hinsichtlich der gegen die DJK gestellten Ansprüche der Ansprechpartner.“
In einer schriftlichen Stellungnahme wehrt sich der „Boss“ nämlich ausdrücklich dagegen, als Privatmann in der Pflicht zu stehen. „Der Anspruch des Herrn Naumann richtet sich ausschließlich gegen den Verein Germania Gladbeck, dessen Vorsitzender ich bin. Ich bin daher lediglich als gesetzlicher Vertreter des Vereins in die Angelegenheit involviert.“ Durdu dazu: „Dies deckt sich mit meinen Ausführungen, ändert aber nichts der Tatsache, dass Herr Schobert als Person weiterhin unser Ansprechpartner bleibt.“