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RWE-Böllerwerfer
Wer ist der Tatverdächtige? Welche Auflagen hat er? Wo kommt er her?

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RWE-Böllerwerfer: Wer ist der Tatverdächtige? Welche Auflagen hat er? Wo kommt er her?
Foto: firo

Am Freitag gab die Polizei Essen eine Pressekonferenz. Nach dem Böllerwurf beim RWE-Spiel ist ein Tatverdächtiger gefasst. So ist der Stand der Ermittlungen.

Die Polizei hat einen Ermittlungserfolg zu vermelden. Nach dem Böllerwurf beim Regionalliga-Spitzenspiel zwischen Rot-Weiss Essen und Preußen Münster, das daraufhin in der 76. Minute abgebrochen werden musste, glaubt die Polizei, dass sie den Täter hat.

Oberstaatsanwältin Annette Milk, Essens Polizeipräsident Frank Richter und Ralf Wagener, Leiter der Direktion Kriminalität, standen am Freitag Rede und Antwort.

Im Zuge der Ermittlungen lobte Richter die "professionelle" Zusammenarbeit mit RWE: "Es war eine sehr konstruktive Zusammenarbeit. Das war sehr professionell und hat unsere Zusammenarbeit unterstützt. Am Ende haben wir eine Vielzahl an Hinweisen von Fans erhalten, die haben geholfen, dass wir den Tatverdächtigen gefunden haben. Das zeigt, wie die Masse der Fans über die Tat denkt."

Er hat mehrere andere Vorstrafen, aber wohl noch keine im Fußballbereich.

Oberstaatsanwältin Milk über den Böllerwerfer von Essen

Sie distanziert sich von ihr und von dem vermeintlichen Täter, über den folgendes bekannt wurde. Es handelt sich um einen 29-jährigen Familienvater, der aus Marl kommt und der sich bei seiner Verhaftung nicht gewehrt hat und von seinem Schweigerecht Gebrauch machte.

Oberstaatsanwältin Milk erklärte: "Wir haben gegen den jungen Mann einen Haftbefehl erwirkt, der am Donnerstagabend vollstreckt wurde. Das Amtsgericht Essen hat den Haftbefehl erlassen, der Mann ist seit heute Morgen unter den gängigen Meldeauflagen auf freiem Fuß. Gegen den Verdächtigen wird wegen gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion ermittelt. Er hat engmaschige Meldeauflagen. Er muss sich jeden Tag bei der Polizei melden, damit man sicherstellen kann, dass er nicht flüchtet oder nicht untertaucht. Das Stadionverbot gilt für alle Stadien, das ist eine Maßnahme, die das Gericht als erforderlich angesehen hat."


Was auch half, war ein Tattoo im Gesicht des Verdächtigen, wie Wagener mitteilte: "Durch viele Arbeit und Sichtung von Videomaterial verdichtete sich die Lokalität, wo der Täter herkommen musste. Am Ende konnten wir einen Tatverdächtigen erkennen. Zusammen mit Zeugen, die eine Tätowierung wiedererkannt haben."

Zum Motiv des Täters ist noch nichts bekannt. Wie die Polizei mitteilte, ist der 29-Jährige kein Dauerkarteninhaber bei RWE, nur sporadisch im Stadion und eine Nähe zu einer Gruppierung in Essen ist auch nicht bekannt. Hier dauern die Ermittlungen an.

Mit dem Gesetz ist der Verdächtige offenbar schon oft in Konflikt geraten, wie Milk bestätigte: "Er hat mehrere andere Vorstrafen, aber wohl noch keine im Fußballbereich."

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