Mit dem Urteil habe der Verband unter anderem auf die Ausschreitungen beim Landespokalfinale im Mai reagiert, sagte der Vorsitzende des FLB-Sportgerichts, Olaf Luzi, am Samstag der Deutschen Presse- Agentur. Vermummte Babelsberg-Anhänger hatten nach dem 0:1 gegen den FC Energie Cottbus zahlreiche Knallkörper und Nebeltöpfe aufs Spielfeld sowie in Richtung des Cottbus-Blocks geworfen und damit die Siegerehrung verhindert.
Bereits öfter aufgefallen
Es sei "strafverschärfend" berücksichtigt worden, dass der Verein in der Vergangenheit mehrfach wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch seine Anhänger verurteilt wurde, sagte Luzi. Auch diesmal hätten die Babelsberger neben dem Pokalausschluss eine Geldstrafe von 4500 Euro erhalten.
Zuvor hatten mehrere Medien über das Urteil, das bereits am Donnerstag gesprochen wurde, berichtet. Es ist noch nicht rechtskräftig; Babelsberg kann bis zum 23. Juli Einspruch einlegen. Der Vereinsvorsitzende Archibald Horlitz kündigte in der "Märkischen Allgemeinen Zeitung" (Wochenendausgabe) bereits an, "mit allen Mitteln" gegen den Ausschluss vorzugehen.