Die SC-Verantwortlichen haben bereits Einspruch eingelegt. Im Fall einer nicht feststehenden Einsatzberechtigung eines Akteurs besteht eine Frist von zehn Tagen. „Das haben wir alles korrekt per Einschreiben erledigt“, erklärt Dirk Brökelmann. Der Geschäftsführer des DSC legt nach: „Den Beleg habe ich in meiner Börse.“
Der Westdeutsche Fußball und Leichtathletikverband bestätigt die Vorlage des Einspruchs, die weitere Prüfung des Sachverhalts - auch die der Fristen - obliegen der Verbandsspruchkammer. Ein rein schriftliches Verfahren könnte anstehen, alles ohne Zeugenausage. Sollte die Angelegenheit tatsächlich offiziell werden - das heißt, auch RWE ein Schriftstück über den Sachverhalt erhalten, was bis jetzt noch nicht der Fall ist -, wird es eine Aktion für die Verbandsgerichtsbarkeit. Burghard Plümer, 1. Vorsitzender des DSC berichtet: „Der Sieg soll uns gutgeschrieben werden. Es gibt schließlich Regeln, die beachtet werden müssen.“
Fakt ist, Bührer saß seine Sperre von zwei Begegnungen vorher ab, war „oben“ in den Spielen in Köln (Donnerstag, 18. September) und zuhause gegen Trier (Samstag, 27. September) nicht dabei. Delbrück erwähnt aber eine „in den Statuten genannte weitere Schutzfrist von 48 Stunden für diesen Akteur. Die nach Ablauf der Sperre starten soll“.
Dass heißt am 27. September, ungefähr gegen 15.46 Uhr nach Abpfiff des letzten Spiels gegen Trier, für das Bührer noch auf Eis lag. Wenn dieser Argumentation gefolgt wird, wäre Bührer nicht auflaufberechtigt gewesen, denn Delbrück gegen RWE startete am 28. September um 15 Uhr. Brökelmann gibt zu: „Ich habe mich mit einigen Experten unterhalten, die in beiden Klassen zuhause sind. Alle haben uns zum Protest geraten, aber keiner wollte sich mit einer Prognose aus dem Fenster lehnen.“ Kein Wunder, es ist offensichtlich so, dass sich die regionalen Verbands-Statuten und die des DFB nicht entsprechen.