In beiden Fällen richtete sich die Gewalt erneut gegen die Schiedsrichter - [article=446280]wie schon auch beim Abbruch des Kreisliga-Spitzenspiels in Herne am Sonntag[/article].
7:0 gewannen die A-Junioren von BW Mintard gegen die DJK TuS Holsterhausen in der Leistungsklasse am Samstag. Laut Polizei wurde der 17-jährige Schiedsrichter von Spielern der Gäste schon während des Spiels immer wieder beschimpft. Holsterhausen kassierte zwei Rote Karten. Nach dem Abpfiff entlud sich der Frust der Essener endgültig beim Unparteiischen.
Auf dem Weg zu seiner Kabine wurde der Schiedsrichter von einem Gästespieler getreten. Ein Betreuer der Mintarder eilte zur Hilfe. Auf dem Parkplatz vor dem Sportplatz warteten weitere Spieler der Gäste und beleidigten ihn weiterhin. Zudem soll ein Spieler laut Polizei das Auto, mit dem der 17-Jährige abgeholt wurde, mit Steinen beworfen haben.
Trainer greift den Schiedsrichter an
Der zweite Angriff auf einen Schiedsrichter ereignete sich am Sonntag in der Kreisliga C in Essen beim Spiel BV Altenessen 06 II gegen Barisspor 84 Essen II. Wie die Polizei berichtet, sollen die Spieler ausgerastet sein, nachdem der Schiedsrichter eine Entscheidung tätigte, die der Heimmannschaft nicht gefiel. Mehrere Spieler sollen auf den Schiedsrichter losgegangen sein und ihn beleidigt haben.
Unfassbar: Als der 40-Jährige in die Kabine flüchtete, sollen ein 20-jähriger Spieler und auch der 41-jährige Trainer der Altenessener Mannschaft dem Schiedsrichter gefolgt sein und ihn dort weiter angegriffen haben. Erst als ein Zeuge dem Unparteiischen zu Hilfe kam und die Aggressoren aus der Kabine drängte, hätten sie von ihm abgelassen und seien geflohen. Der Schiedsrichter sei laut Polizei bei dem Angriff leicht verletzt worden.
Als die Polizei am Ort des Geschehens eintraf, kehrten die beiden Haupttäter zurück. Gegenüber den Beamten hätten sie angegeben, dass sie den Schiedsrichter für eine Entscheidung kritisiert hatten, worauf der Schiedsrichter sie beleidigt haben soll. Die Polizei ermittelt in beiden Fällen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Landfriedensbruch.