Es verurteilte einen 26 Jahre alten Kreisligafußballer zu zehn Monaten Haft mit Bewährung, weil dieser seinem Gegenspieler mit einer Kopfnuss die Nase gebrochen hatte.
„Es tut mir leid, wirklich”, hatte der Angeklagte beteuert. Aber sein Opfer, 22 Jahre alt, nahm die Entschuldigung nicht an. Kritik hatte Amtsrichter Matthias Pohlkamp im Urteil allerdings auch an ihn gerichtet. Denn das Gericht ging davon aus, dass das Opfer die Kopfnuss mit Pöbeleien mit provoziert hatte. „Das ist natürlich keine Entschuldigung für die Tat”, betonte Pohlkamp. Vor Gericht gab es die sachliche Aufarbeitung einer Tat, die im Dezember Aufsehen erregt hatte. Damals war die Rede von ausufernder Gewalt durch Migranten. Dabei ist es nicht mehr als ein Einzelfall, wie er im Fußball schon immer vorkam.
7. Dezember 2014, Sportplatz an der Hagenbecker Bahn, Kreisliga C. Dort tragen die Ballfreunde Bergeborbeck II ihr Heimspiel gegen Atletico Essen aus. In der 80. Minute liegen die Ballfreunde mit 4:0 zurück. Da nähert sich die Nummer 6 der Ballfreunde dem Stürmer von Atletico. Er versetzt ihm einen Kopfstoß, bricht ihm die Nase. Der 22-Jährige verliert das Bewusstsein, fällt um. Seine Zunge verschließt die Atemwege. Zum Glück leistet einer Erste Hilfe. Sonst wäre er erstickt.
Entschuldigen will der Angeklagte seine Tat nicht: „So etwas steht nicht für Fußball.” Er sagt auch, dass er seit seinem sechsten Lebensjahr spiele und noch nie rot gesehen hätte. Der Migrationshintergrund des Angeklagten spielt keine Rolle. Zwar ist der 26-Jährige in Teheran geboren, spricht aber akzentfrei Deutsch, baut aktuell auf dem zweiten Bildungsweg sein Abitur. Seine beiden Trainer, Deutsche übrigens, erzählen dem Gericht, dass er eigentlich ein besonnener Spieler ist. Der Fußballverband hat ihn bereits für 18 Monate gesperrt. Staatsanwalt Volker Widhammer hält acht Monate Haft mit Bewährung und 60 Arbeitsstunden für angemessen, Verteidiger Volker Schröder fordert drei Monate Haft mit Bewährung. Doch das Gericht will wohl ein Zeichen setzen und überbietet beide: zehn Monate Haft mit Bewährung und 80 Arbeitsstunden. Richter Pohlkamp: „Fußball verbindet – und deshalb ist es wichtig, dass man auch bedenkenlos zur Kreisliga C gehen kann.”