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Kreis Gelsenkirchen: Auf- und Abstiegsregelung Saison 2008/2009
Zwei Teams steigen in die Bezirksliga auf

Kreis Gelsenkirchen: Auf- und Abstiegsregelung Saison 2008/2009
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Am Wochenende starten die Kreisligen in die Saison 2008/2009. Der Fußballkreis Gelsenkirchen gab nun die offizielle Auf- und Abstiegsregelung für die nächste Spielzeit bekannt. Allgemein gilt: Sollten nach Abschluss der Saison mehrere Mannschaften punktgleich sein, wird über den Auf- und Abstieg in Entscheidungsspielen entschieden. Die Anzahl der erzielten Tore beziehungsweise die Tordifferenz wird nicht berücksichtigt.

Kreisliga A:

Aufstieg: Der Meister der Gruppen 1 und 2 steigt in die Bezirksliga auf.

Abstieg: Aus der Gruppe 1 und 2 steigen die beiden Tabellenletzten in die Kreisliga B ab. Sollte eine oder mehrere Mannschaften aus der Bezirksliga absteigen, erhöht sich der Abstieg wie folgt: a) Ein Absteiger aus der Bezirksliga: Entscheidungsspiel der Tabellenfünfzehnten um den Klassenverbleib. b) Zwei und drei Absteiger aus der Bezirksliga: Je zwei Absteiger aus den Gruppen 1 und 2. c) Vier Absteiger aus der Bezirksliga: Ein weiterer Absteiger wird in einem Entscheidungsspiel zwischen den Tabellenvierzehnten der Gruppe 1 und 2 ermittelt.

Kreisliga B:

Aufstieg: Der Meister und die Tabellenzweiten der Gruppen 1 und 2 steigen auf (auch im Falle von einem oder zwei Absteigern aus der Bezirksliga). Im Falle von drei beziehungsweise vier Absteigern aus der Bezirksliga verringert sich die Zahl der Aufsteiger auf drei Mannschaften. In diesem Fall ermitteln die Tabellenzweiten in einem Entscheidungsspiel den dritten Aufsteiger zur KL A.

Abstieg: Der jeweils Tabellenletzte der Gruppen 1 und 2 steigt zur KL C ab. Der dritte Absteiger wird in einem Entscheidungsspiel der beiden Tabellenvorletzten ermittelt. Der Abstieg zur KL C erhöht sich wie folgt:

a) Bei einem Absteiger aus der Bezirksliga: Der Tabellenletzte und der Tabellenvorletzte aus der Gruppe 1 und 2 steigen in die KL C ab.

b) Bei zwei Absteigern aus der Bezirksliga: Neben den Tabellenletzten und Vorletzten wird ein weiter Absteiger in einem Entscheidungsspiel zwischen den beiden Drittletzten der Gruppe 1 und 2 ermittelt.

c) Bei drei Absteigern aus der Bezirksliga: In diesem Fall steigen aus den Gruppen 1 und 2 jeweils drei Mannschaften in die Kreisliga C ab.

d) Bei vier Absteiger aus der Bezirksliga: In diesem Fall wird der 7. Absteiger in einem Entscheidungsspiel zwischen den Tabellendreizehnten der Gruppe 1 und 2 ermittelt.

Kreisliga C:

Mannschaftsstand: 48 Mannschaften (Gruppen 1, 2 und 3 mit jeweils 16 Mannschaften).

Aufsteiger zur Kreisliga B: fünf Mannschaften. Der Meister jeder Gruppe steigt in die Kreisliga B auf. Die Tabellenzweiten ermitteln in einer Relegationsrunde zwei weitere Aufsteiger.

Zusatz für die Kreisligen B und C:

Sollte die Anzahl von 32 Mannschaften in der Kreisliga A und B unterschritten werden, tragen die nächstplatzierten und aufstiegsbereiten Mannschaften jeder Gruppe der Kreisliga B oder C Entscheidungsspiele um diese freien Plätze aus beziehungsweise steigen direkt auf. Sollte die Anzahl von 32 Mannschaften in der Kreisliga A und B unterschritten werden, dann wird durch erhöhte Anzahl an Aufsteigern aus der nächstniedrigeren Klasse die Anzahl von 32 Mannschaften wieder hergestellt. Ein verminderter Abstieg von Mannschaften ist nicht vorgesehen.

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