Italien muss nach dem Willen der EU-Kommission in Zukunft wohl über eine Änderung des Sonderabschreibegesetzes zur Rettung der von der Pleite bedrohten italienischen Klubs nachdenken. Das Gesetz sei in mehreren Punkten wettbewerbsverzerrend, weil es italienische Klubs im internationalen Wettbewerb bevorteile, hieß es in Brüssel. Sollte Italien das Gesetz nicht ändern, droht eine Klage vor der Justizkommission der EU.
"Wir hoffen, dass es noch zu einer Einigung kommt", sagte EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy nach Angaben der italienischen Nachrichtenagentur ANSA. Die EU-Kommission verlangt von der italienischen Regierung, das Gesetz bis April zu revidieren.
Klubs können Ablösesummen über zehn Jahre abschreiben
Das so genannte "Salva Calcio"-Gesetz sieht vor, dass die Vereine die durch die eingebrochenen Ablösesummen entstandenen Wertverluste ihrer Spieler in den Bilanzen über zehn Jahre abschreiben können und nicht sofort ausgleichen müssen. Die EU sieht darin einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil der Italiener im Vergleich zu anderen europäischen Klubs und fordert, dass die Zeitspanne für die Sonderabschreibung auf fünf Jahre reduziert wird.
Rom hatte stets argumentiert, dass dem Fiskus dadurch sogar Mehreinnahmen entstünden und somit von einer verdeckten Staatssubvention keine Rede sein könne. Die Gesamtbelastung der italienischen Profivereine wird mit rund zwei Milliarden Euro angegeben. Wenn die hoch verschuldeten Vereine ihre Bilanzen nicht in den nächsten Wochen konsolidieren, droht ihnen die Verweigerung der Europacup-Lizenzen durch die Europäische Fußball-Union (UEFA).