Die Rolle des Beifahrers hat Joachim Löw unfreiwillig für insgesamt vier Wochen inne. Dem Assistenzcoach von Bundestrainer Jürgen Klinsmann wurde wegen Rasens einen Monat der Führerschein entzogen. Im Oktober vergangenen Jahres war der 46-Jährige in seinem Dienst-Mercedes auf der Autobahn A3 in der Höhe der Anschlussstelle Königsforst bei Köln geblitzt worden. Statt mit 100 Stundenkilometern war der Fußball-Lehrer mit 134 km/h unterwegs.
Appell an Richterin hat keinen Erfolg
Weil er innerhalb eines Jahres bereits zum zweiten Mal wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt worden war, sprach das Gericht das einmonatige Fahrverbot aus. Löws Anwalt hatte zwar versucht, die Richterin milde zu stimmen, aber ohne Erfolg. Auch die bevorstehende Weltmeisterschaft änderte nichts.
"Im Interesse eines erfolgreichen Abschneidens der Fußball-Nationalspieler bitte ich Sie höflich, von einem Fahrverbot abzusehen", wird der Freiburger Jurist in seinem Appell ans Gericht im Kölner-Stadt-Anzeiger zitiert. Die Entgegnung der Richterin war: "Der Deutsche Fußball-Bund sollte erwägen, dem Betroffenen einen Fahrer zur Verfügung zu stellen." Auch öffentliche Verkehrsmittel seien eine Möglichkeit.
Einspruch zurückgenommen
Die weiteren Einwände des Löw-Anwaltes fanden allerdings kein Gehör bei der Richterin. Schließlich könne der DFB-Trainer auch mit dem Mannschaftsbus des DFB fahren oder ein Taxi nehmen, erklärte sie. Der Einspruch wurde schließlich von Löw zurückgenommen.