Beim Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat der VfL Wolfsburg fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Frauen-Bundesliga-Spiels SC 07 Bad Neuenahr gegen die Wolfsburgerinnen (2:1) vom 26. November 2006 eingelegt.
Der VfL begründet seinen Einspruch damit, dass auf Seiten der Gastgeber mit Lydia Neumann eine Spielerin mitwirkte, die nicht auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt war. Statt dessen stand dort mit Jasmin Stümper eine Fußballerin, die zur gleichen Zeit in der 2. Mannschaft Bad Neuenahrs ein Spiel der 2. Frauen-Bundesliga gegen den Karlsruher SC bestritt.